Steuerliche Gesichtspunkte von unentgeltlichen Mahlzeiten

Die OVGU Magdeburg ist seit dem 01.01.2019 verpflichtet, der Steuerbehörde jährlich eine elektronische Übersicht der Personen zu melden, die im Rahmen einer Dienstreise oder einer Fortbildung unentgeltliche Mahlzeiten (Bsp. Frühstück im Hotel oder Mahlzeit im Flugzeug) erhalten haben.

Diese Meldung ist Grundlage für die Dokumentation des sogenannten „Großbuchstaben M“ auf dem Gehalts- bzw. Bezügekonto und auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung der aufgeführten Personen.

Die Bescheinigungspflicht „M“ gilt unabhängig von der Anzahl der Mahlzeitengestellung im Kalenderjahr.

Davon ausgenommen sind Mahlzeiten über 60 EUR (z. B. Konferenzdinner), da diese als Belohnungsessen gelten und somit in tatsächlicher Höhe zu versteuern sind.

Letzte Änderung: 07.06.2024 - Ansprechpartner: Webmaster