Dienstreisen sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb des Dienstortes. Die sachliche Notwendigkeit einer Dienstreise ist vom Genehmigenden zu prüfen.
Informationen zur Genehmigungspflicht, zum allgemeinen Sparsamkeitsgrundsatz und Informationen dazu, worauf bei der Planung einer Dienstreise zu achten ist.
Die wichtigsten Bestimmungen zum Reisekostenrecht und zur Reisekostenerstattung bei haushalts- und drittmittelfinanzierten Dienstreisen.
Was ist vor und nach der Dienstreise zu tun? Welche Reisekosten werden vergütet?
Die Dienstreise muss grundsätzlich vor Antritt von der/vom Vorgesetzten schriftlich genehmigt werden.
An der OVGU wird mit der Reisekostensoftware WinTrip der Kieler Firma i&k die bisherige, analoge (Papier) - Dienstreisebearbeitung digital abgelöst.
Hier finden Sie Datenschutz- hinweise im Bezug auf Dienstreisen
Bärbel Schäfer
Gebäude 06 | Raum 403
Tel.: +49 391 67-52292
Mo-Fr 09:30 -11:30 Uhr und Do 13:30 - 14:30 Uhr
Silke Lichtenberg
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Mo-Fr 09:30 -11:30 Uhr und Do 13:30 - 14:30 Uhr