Warum benötigt man eine Dienstreisegenehmigung?
Eine Dienstreisegenehmigung ist nicht nur entscheidend für z. B. die Anerkennung der dienstlichen Notwendigkeit, versorgungs- und unfallrechtliche Ansprüche sowie Schadenersatz, sondern ebenso für die Vergütung von Reiseaufwendungen. D. h. Kosten, die bereits im Vorfeld der Dienstreise anfallen (Bsp. Tagungsgebühren), werden ohne das Vorliegen eines genehmigten Dienstreiseantrages seitens des Arbeitgebers nicht vorab bezahlt.
Ein Ausdrucken (WinTrip®) und Mitführen der Reisegenehmigung ist nicht notwendig. Sie ist i. R. der Reiseabrechnung automatisch Abrechnungsgrundlage und auch Basis für die Gewährung eines Reisekostenvorschusses.
Die anderen Personen (Bsp. Außenstehende) erteilte Reisegenehmigung (Bsp. privatrechtliche Vereinbarung) verbleibt im Original bei der reisenden Person, und zwar bis zu dem Zeitpunkt, da die Dienstreise abgerechnet wird.