Betriebliche Suchtkrankenhilfe (Hauptdienststelle)
Die betrieblichen Suchtkrankenhelferinnen (BSKH) der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg sind vertrauensvolle und kompetente Ansprechpartnerinnen für suchtkranke oder suchtgefährdete Beschäftigte. Sie fungieren als erste Anlaufstelle für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Suchtproblematik, führen Erstgespräche und beraten zu weiteren Hilfsangeboten und -möglichkeiten. Sämtliche Aktivitäten der BSKH unterliegen der Schweigepflicht.
Die Angebote der BSKH m Einzelnen:
- Beratung von suchtgefährdeten und suchtkranken Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- Erstellung von Hilfsangeboten
- Information und Kontaktvermittlung zu Suchtberatungsstellen, Selbsthilfegruppen und Therapieeinrichtungen
- Einbeziehung der BSKH bei arbeitsrechtlichen Maßnahmen
- Nachbetreuung nach erfolgter Therapie
Das Hilfsangebot der BSKH kann nur auf eigenen Wunsch hin in Anspruch genommen werden. Es bedarf der persönlichen Kontaktaufnahme durch die Betroffene/den Betroffenen.
Auf Verlangen von Vorgesetzten oder Kollegen werden die betrieblichen Suchtkrankenhelferinnen nicht tätig.
AnsprechpartnerInnen für die Betriebliche Suchtkrankenhilfe an der Medizinischen Fakultät finden Sie hier.