Betriebsärztlicher Dienst & Psychosoziale Beratung
Der Auftrag des Betriebsärztlichen Dienstes besteht in der Förderung und Erhaltung der Gesundheit sowie der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zum Teil auch die Mitwirkung bei deren Wiederherstellung.
Betriebsärztliche Betreuung
Als Betriebsärztin des Institutes für Arbeits- und Sozialhygiene (ias) übernimmt Frau Dr. Aileen Schossee die arbeitsmedizinische Betreuung der OVGU. Sie arbeitet eng mit der Abteilung Arbeitssicherheit und Umweltschutz der Universität (K43) zusammen, wo auch die Terminvergabe für die betriebsärztlichen Untersuchungen erfolgt.
Zum betriebsärztlichen Angebot gehören u. a:
- Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
- Beratung der Beschäftigten bei gesundheitlichen Problemen, einschließlich der Beratung von Schwerbehinderten/Gleichgestellten
- Betriebsbegehungen und Arbeitsplatzbeurteilungen in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Arbeitssicherheit und Umweltschutz
- Persönliche Beratung zu Arbeitsschutz und Unfallverhütung
- Beratung bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
- Beratung bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
- Mitarbeit im Betrieblichen Gesundheitsmanagement
Psychosoziale Beratung
Neben der arbeitsmedizinischen Betreuung steht Frau Franziska Kowalowka als Arbeitspsychologin der ias für Beratungen sowohl bei psychischen Belastungen und akuten Krisen als auch für ressourcenorientierte Lösungen zur Stärkung der eigenen Widerstands-, Veränderungs- und Leistungsfähigkeit zur Verfügung.
Mögliche Themen können sein:
- Stressbewältigung, Zeitmanagement, Burnout-Prävention
- Ängste, Niedergeschlagenheit, Depressivität, soziale Konflikte im Team oder mit der Führungskraft
- Entlastung nach schwierigen Ereignissen oder bei psychischer (Über-)Belastung
- Aufbau von Resilienz und Ressourcen
- Unterstützung bei Orientierung, Planung und Entscheidungen
- Konflikte bzw. fehlende Balance zwischen Beruf und Privatleben
Jede*r Beschäftigte hat bei Bedarf Anspruch auf bis zu drei Beratungstermine. Auf dem Infoblatt finden Sie alle Informationen zur Psychosozialen Beratung.