FAQ Wahlen
Die Wählendenverzeichnisse werden im, in der Wahlbekanntmachung genannten, Zeitraum im Wahlamt (G06, Raum 110 / 114) aufgelegt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die eigenen Wahlberechtigungen im LSF zu prüfen. (Kurzanleitung Wahlberechtigungsprüfung im LSF).
Wählen und gewählt werden können nur Mitglieder, die in das Wählendenverzeichnis eingetragen sind. Wahlberechtigt und wählbar zu den Organen der Studierendenschaft (Studierendenrat und Fachschaftsräte) sind alle Studierenden der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, die Mitglied der Studierendenschaft sind. Maßgebender Zeitpunkt für die Wahlberechtigung und die Wählbarkeit ist der Tag des endgültigen Abschlusses der Wählendenverzeichnisse. Dieser ist in der Terminplanung ersichtlich.
Um Wahlvorschläge einzureichen, sind die entsprechenden Vordrucke zu nutzen. Diese werden auf den Internetseiten des Wahlamts zur Verfügung gestellt oder können im Wahlamt abgeholt werden (Gebäude 06 / Raum 110).
Die Rücknahme von Wahlvorschlägen oder Unterschriften unter einem Wahlvorschlag oder von Zustimmungserklärungen einer sich bewerbenden Person sind nur bis zum Ablauf der Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge möglich und muss persönlich beim Wahlamt erklärt werden.
Eingeschriebene Doktorand*innen nehmen ihr Wahlrecht bei Gremienwahlen grundsätzlich in der Statusgruppe der Studierenden wahr. Für Doktorand*innen, die gleichzeitig Angehörige der Statusgruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen sind, besteht die Möglichkeit, den Wechsel in die Statusgruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen zu beantragen (siehe §4 (4) der Wahlordunung).
Der Wechsel ist bis zum Ende der Auflegung der Wählendenverzeichnisse schriftlich Wahlamt zu beantragen. Hierfür steht ein Formblatt bereit.