Jahr 2021
[Dienstreisen] Längere Buchbarkeit von digitalen Tickets
Tickets können ab sofort bis zu 10 Minuten nach Abfahrt des Zuges für Verbindungen des DB Fernverkehrs Tickets über den DB Navigator erworben werden. Einfach einsteigen und in der App eingeloggt mit einem Geschäftskunden-Profil zu den speziellen Geschäftskundenkonditionen die Fahrt buchen.
Für weitere Informationen siehe bahn.business.
[Dienstreisen] Neue Einreiseverordnung
Seit 01. August 2021 gilt eine Testpflicht für Einreisende - unabhängig davon, in welchem Land sie aufhältig waren und mit welchem Verkehrsmittel sie eingereist sind.
Die neue Einreise-Testpflicht gilt für alle Rückkehrer ab 12 Jahren. Ausnahmen: Vollständig geimpfte oder genesene Reisende.
Zugleich sind Einreiseregeln vereinfacht: Es gibt nur noch Hochrisikogebiete (zehntägige Quarantäne für nicht geimpfte/nicht genesene Personen, die frühestens ab dem fünften Tag durch einen negativen Testnachweis, der auf dem Einreiseportal hochzuladen ist, beendet werden kann) und Virusvariantengebiete (in der Regel keine Verkürzung der Quarantäne möglich).
[Dienstreisen] bahn.business informiert über Streiks
Die DB reagiert auf den angekündigten GDL-Streik mit einem Ersatzfahrplan für den Nah- und Fernverkehr. Ziel ist es, während des Streiks vom 11. bis 13.08.2021 auf ausgewählten Hauptachsen ein zweistündliches Angebot zuverlässig aufrechtzuerhalten.
Stets aktualisierte Verkehrsmeldungen sind unter www.bahn.de/aktuelle-verkehrsmeldungen zu finden.
Alle Regelungen zu Kulanzen offeriert die DB unter www.bahn.de/sonderkulanz
[Dienstreisen] Ab 24. November: Bei der Bahn gilt 3G
In den Zügen und Bussen der Deutschen Bahn (DB) gilt ab dem 24. November die 3G-Regel. Die DB setzt damit die jüngsten Beschlüsse von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Corona-Pandemie um.
Fahrgäste, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen einen Nachweis über einen negativen Corona-Test mit sich führen. Die Kontrolle in den Zügen erfolgt stichprobenartig durch Sicherheits- und Kontrollpersonal.
Fahrgäste der DB sind auf Grundlage der neuen behördlichen Vorgaben dazu verpflichtet, einen der folgenden drei Nachweise mitzuführen:
- Vollständig geimpft (die letzte notwendige Impfdosis muss mindestens 14 Tage zurückliegen)
- Genesen (nicht länger als 180 Tage)
- Getestet (dokumentierter negativer Antigen-Schnelltest unter Aufsicht, nicht älter als 24 Stunden (kein Selbsttest) oder aktueller PCR-Test).
Weiterhin gilt Maskenpflicht an Bord aller Züge.
[Dienstreisen] Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder
Die in den HÖB eingestellte Liste "Auslandstage- und Übernachtungsgelder 2021" behält auch in 2022 Gültigkeit.