Barkasse
Für bare Ein- oder Auszahlungen ist die Barkasse der Zahlstelle, im Gebäude 06, Raum 022, in der Zeit von
Montag bis Freitag (Sprechzeiten nach Vereinbarung)
geöffnet. Abstimmung unter Tel.: 52115 oder E-Mail: möglich.
Hinweise für Ein- und Auszahlungen in der Barkasse
Barauszahlungen
Eine Barauszahlung ist nur im Ausnahmefall und unter Angabe der besonderen Gründe möglich.
Der Antrag auf Bereitstellung von Bargeld ist dem Dezernat Finanzangelegenheiten mindestens 3 Tage vor Fälligkeit vorzulegen, um die fristgemäße Auszahlung unter Einhaltung des für die Zahlstelle genehmigten Kassenlimits zu gewährleisten.
Barauszahlungen dürfen nur an den angegebenen Empfangsberechtigten erfolgen. Dieser hat sich in der Barkasse durch Vorlage eines entsprechenden Dokumentes (Personalausweis, Reisepass oder Dienstausweis) auszuweisen. Eine nicht zum Fälligkeitstermin abgeholte Barauszahlung ist durch die Zahlstelle unverzüglich wieder bei der Deutschen Bundesbank abzuliefern.
Bar ausgezahlte Vorschüsse sind unverzüglich, spätestens 1 Woche nach Auszahlung abzurechnen. Ein Vorschuss begründet keinen Anspruch, dieser wird erst mit der Abrechnung erlangt. Wird der Vorschuss nicht abgerechnet, ist dieser durch die Zahlstelle vollständig vom Empfangsberechtigten zurück zu fordern.
Bare Vorschüsse für Probandenentgelte sind gesondert zu beantragen und höchstens für den Bedarf von 3 Tagen auszahlfähig. Das Bargeld ist durch den jeweils Verantwortlichen in einer verschließbaren Geldkassette aufzubewahren, die wiederum in dafür vorgesehene verschließbare dienstliche Behältnisse zu lagern ist. Der Verantwortliche hat für die sichere Aufbewahrung der dafür benötigten Schlüssel zu sorgen.