[Dienstreisen] Ab 24. November: Bei der Bahn gilt 3G
24.11.2021 -
In den Zügen und Bussen der Deutschen Bahn (DB) gilt ab dem 24. November die 3G-Regel. Die DB setzt damit die jüngsten Beschlüsse von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Corona-Pandemie um.
Fahrgäste, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen einen Nachweis über einen negativen Corona-Test mit sich führen. Die Kontrolle in den Zügen erfolgt stichprobenartig durch Sicherheits- und Kontrollpersonal.
Fahrgäste der DB sind auf Grundlage der neuen behördlichen Vorgaben dazu verpflichtet, einen der folgenden drei Nachweise mitzuführen:
- Vollständig geimpft (die letzte notwendige Impfdosis muss mindestens 14 Tage zurückliegen)
- Genesen (nicht länger als 180 Tage)
- Getestet (dokumentierter negativer Antigen-Schnelltest unter Aufsicht, nicht älter als 24 Stunden (kein Selbsttest) oder aktueller PCR-Test).
Weiterhin gilt Maskenpflicht an Bord aller Züge.