Stellenausschreibungen, Einstellung, Weiterbeschäftigung
Bei der Neueinstellung bzw. Weiterbeschäftigung von qualifizierten und motivierten Beschäftigten, ist die Universität verpflichtet, sich an gesetzliche Vorgaben zu halten und diese unbedingt zu beachten.
Eine Übersicht, welche Sachbearbeiterin in Ihrem Bereich für die Ausschreibungen zuständig ist, finden Sie hier.
Die links dargestellte Grafik erläutert die Vorgehensweise im Stellenbesetzungsverfahren und bietet somit eine Orientierungshilfe zur systematischen Personalgewinnung.
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