Informationen zu Nebentätigkeiten
Grundlage der Anzeige- oder Genehmigungspflicht sind neben dem Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BG LSA) die Nebentätigkeitverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (NVO-LSA) sowie die speziellere Hochschulnebentätigkeitsverordnung (HNVO-LSA), die speziell für den Personenkreis der Professor*innen und Juniorprofessor*innen Regelungen enthält.