FAQ zu Nebentätigkeiten
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Ist ein Lehrauftrag an der eigenen Hochschule im Rahmen der Nebentätigkeit zulässig?
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Können Drittmittelbeschäftigte einen Lehrauftrag erhalten und vergütet bekommen?
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Die Nebentätigkeit wird während der Arbeitszeit ausgeübt, zudem sind Fahrzeiten damit verbunden. Ist sie genehmigungsfähig?
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Eine Nebentätigkeit wurde verspätet angezeigt. Was sind die Folgen?
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Nach Prüfung einer Nebentätigkeitsanzeige kommt der Arbeitgeber zu dem Schluss, dass sie zu versagen ist. Was passiert?
Nein. Nur, wenn die Nebentätigkeit im Bereich der Weiterbildung geleistet wird und nicht auf die Lehre angerechnet wird, kann sie neben der Beschäftigung an der OVGU ausgeführt werden. Sie muss außerhalb der Arbeitszeit ausgeübt werden.
Alle Personen, denen keine Lehre im Hauptamt übertragen ist, können Lehre in Nebentätigkeit anbieten. Voraussetzung ist ein rechtzeitig gestellter Nebentätigkeitsantrag.
Für Nebentätigkeiten, die in die normale Arbeitszeit fallen, müssen Ausgleichsmöglichkeiten angegeben werden. Da Wissenschaftler*innen nicht der Arbeitszeiterfassung unterliegen, können sie keine Ausgleichstage nehmen. Somit bleibt nur die von Vorgesetzten bestätigte Vor- oder Nacharbeit oder, wenn sich die Nebentätigkeit über mehrere Tage erstreckt (z.B. ein Lehrauftrag an einer anderen Universität, die einige Fahrtstunden entfernt liegt), kann ausnahmsweise Urlaub beantragt werden. Allerdings geht das nur im Einzelfall, denn eine Nebentätigkeit widerspricht dem Charakter des Erholungsurlaubs.