FAQ zu Leistungszulagen und Prämien
Die Festsetzung erfolgt durch die Personalstelle und ist im Arbeitsvertrag niedergeschrieben.
Wer feststellt, dass sich die Tätigkeiten geändert haben, sollte einen Antrag auf Überprüfung durch das Personaldezernat stellen. Das gilt sowohl für Vorgesetzte als auch für Beschäftigte. Eine geänderte Tätigkeitsdarstellung muss nicht immer eine geänderte Eingruppierung haben, denn die unbestimmten Rechtsbegriffe der Entgeltordnung lassen einen großen Spielraum.
Bestandteile der Entgeltordnungen sind:
- Abschlüsse, die zwingend vorliegen müssen
- Ggf. Berufserfahrungen
- Fachkenntnisse und ihre Ausprägung
- Selbständige Leistungen und ihr Umfang
- Besondere Schwierigkeit der Aufgabe
- Besondere Bedeutung der Aufgabe und des Tätigkeitsfeldes
- Übertragene Verantwortung.
Über die Stufenzuordnung entscheidet das Dezernat Personalwesen. Grundlage sind die bisherigen Tätigkeiten und Arbeitgeber. Um eine Entscheidung treffen zu können, ist die Vorlage aller relevanten Nachweise erforderlich.
Einschlägige Zeiten werden anerkannt, die Anerkennung förderlicher Zeiten muss im Einzelfall geprüft werden.