FAQ - Lehraufträge
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Was muss bei einem erstmaligen Lehrauftrag beachtet werden?
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Wie viele Einzelstunden entsprechen 1 Semesterwochenstunde (SWS)?
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Benötige ich eine Nebentätigkeitsanzeige?
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Wenn ich Auslagenersatz (bspw. für Reisekosten) beantragen möchte, was muss beachtet werden?
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Welche Unterlagen dürfen bei der Abrechnung nicht fehlen?
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Müssen Nullabrechnungen vorgenommen werden?
Als Anlage muss der Personalbogen der / des Lehrbeauftragten mit Unterschrift beigefügt sein.
14 Einzelstunden entsprechen 1 SWS.
Diese benötigen Sie, wenn Sie hauptberuflich an der OVGU beschäftigt sind.
Das entsprechende Formular finden Sie im Formularpool.
Beim Beantragen des Lehrauftrages vermerken Sie im Reiter "Daten zum Lehrauftrag" unter dem Punkt „Angaben zum Lehrauftrag“, dass Auslagenersatz beantragt wird. Weiterhin muss im Reiter "Angaben zur Vergütung" unter dem Punkt "Auslagenersatz" die geschätzte Höhe der Auslagen angegeben werden.
Bei der Abrechnung des Lehrauftrages muss unter dem Punkt "Reisekosten" die tatsächlich angefallene Höhe der Auslagen angegeben werden und die entsprechenden Belege müssen als Anlage angehängt werden
Ganz wichtig ist der Stundennachweis mit allen Unterschriften.
Sollte Auslagenersatz (z.B. für Reisekosten) genehmigt worden sein, sind auch dafür alle Unterlagen beizufügen.
Ja, auch Nullabrechnungen müssen gemacht werden.
Nur so kann festgestellt werden, ob Lehraufträge stattgefunden haben und in welchem tatsächlichen Umfang. Außerdem kann nur auf dieser Grundlage eine Urkunde über die erbrachten Leistungen ausgestellt werden.