Wann und in welcher Höhe besteht ein Anspruch auf Übernachtungsgeld im Inland?
Für eine notwendige Übernachtung erhalten Dienstreisende pauschal 20 Euro pro Nacht.
Für eine notwendige Übernachtung erhalten Dienstreisende pauschal 20 Euro pro Nacht.
Letzte Änderung: 18.05.2023 - Ansprechpartner:
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