In welcher Höhe besteht Anspruch auf Tagegeld im Inland?
Grundlage für die Bemessung dieser Mehraufwandsentschädigung ist § 9 Absatz 4a Satz 3 Einkommensteuergesetz (EStG).
Das Land Sachsen-Anhalt hat den Tagegeldanspruch abweichend davon geregelt (b. B. siehe § 4 BesVersEG LSA), sodass Folgendes gilt:
- mehr als acht Stunden: 6,00 Euro
- mindestens 14 Stunden: 12,00 Euro
- mindestens 24 Stunden: 24,00 Euro.
Eine Dienstreise, die sich über zwei Kalendertage erstreckt, ohne dass eine Übernachtung stattfindet, ist mit der gesamten Abwesenheitsdauer dem Kalendertag der überwiegenden Abwesenheit zuzurechnen.