Wann wird kein Tagegeld gezahlt?
Das ist der Fall wenn:
- zwischen der Dienststätte/Wohnung und der Stelle, an der das Dienstgeschäft erledigt wird, nur eine geringe Entfernung besteht; gering ist sie, wenn sie nicht mehr als zwei Kilometer beträgt (b. B. siehe § 6 Absatz 3 BRKG)
- zu Personalversammlungen gereist wird
- alle Mahlzeiten (Frühstück, Mittag- und Abendessen) unentgeltlich gewährt werden
- eine Dienstreisedauer im Inland genau oder weniger als acht Stunden beträgt.