2_Checkliste für die Genehmigung einer Dienstreise

  • dienstliche Notwendigkeit liegt vor,
  • Zahl dienstreisender Personen ist auf notwendiges Maß beschränkt,
  • persönliche Angaben sind vollständig,
  • Reiseziel und Reisezweck sind angegeben,
  • Beginn und Ende der Reise sind angeben (Bei der Verbindung der Dienstreise mit einer privaten Reise der tatsächliche dienstliche und private Verlauf!),
  • Finanzierung ist sichergestellt,
  • Finanzierung der Reise gemäß Bundesreisekostengesetz (bei Drittmittelprojekten siehe ggf. Verwendungsrichtlinien des Drittmittelgebers),
  • Entscheidung über antragsgemäße oder eingeschränkte Genehmigung,
  • Beförderungsmittel ist angegeben und ggf. begründet (Wirtschaftlichkeit beachten). 
  • Bei geplanter Dienstreise über mehrere Monate → im Zweifelsfall K22 kontaktieren, um i. R. der Einzelfallprüfung zu klären, ob es sich bei der Reise ggf. um eine Entsendung handelt.

Bei Genehmigung des Beförderungsmittels bitte beachten:

  • Nutzung Deutsche Bahn (Fahrpreisermäßigungen (Bsp. BahnCard), innerhalb Deutschlands 2. Klasse),
  • Nutzung Flugzeug (Begründung: dienstlich, terminbedingt, wirtschaftlich, zeitlich, Fürsorgegründe (Bsp. erhebliche Verkürzung Reisedauer zur Betreuung Angehöriger),
  • Nutzung Mietwagen (Begründung; keine Zusatzversicherungen abschließen),
  • Nutzung Taxi (Begründung (Bsp. Fahrt zur Nachtzeit)),
  • Nutzung Privat-Pkw:
    • Vorrang: Kleine Wegstreckenentschädigung (0,20 Euro/km), maximal 130 Euro je Dienstreise (Hin- und Rückfahrt) -> Achtung: Keine Sachschadenhaftung und keine Entschädigung Unterhaltungs- und Instandsetzungskosten.
    • Ausnahme: Große Wegstreckenentschädigung (0,35 Euro/km) nur bei  erheblichem dienstlichen Interesse (Bsp. schweres (mind. 25 kg) und/oder sperriges Dienstgepäck). Sachschadenhaftung besteht.

Letzte Änderung: 04.06.2024 - Ansprechpartner: Webmaster