Was ist unter A1-Bescheinigung im Zusammenhang mit Auslandsdienstreisen zu verstehen?

Was ist eine A1-Bescheinigung und weshalb muss sie beantragt werden?

Die A1-Bescheinigung dient Arbeitgebern und Beschäftigten als Nachweis, welche Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit anzuwenden sind. Sofern Beschäftigte durch die Erwerbstätigkeit einen Bezug zu mehr als einem Land haben, belegt die A1-Bescheinigung, dass der Beschäftigte Versicherungsschutz besitzt und den Sozialversicherungsvorschriften des Heimatlandes unterliegt (bei OVGU-Dienstreisenden dem deutschen Sozialversicherungsrecht). Nach den EU-Regelungen sind Beschäftigte, die gelegentlich (zeitlich befristet) eine Auswärtstätigkeit im Ausland ausführen, von der Sozialversicherungspflicht im Ausland befreit und müssen nicht doppelte Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Bei Fragen zum Sozialversicherungsrecht wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherungsträger (Krankenkasse/gesetzlich versicherte Beschäftigte, Deutsche Rentenversicherung Bund/privat versicherte Beschäftigte).

Wann muss eine A1-Bescheinigung beantragt werden?

Grundsätzlich ist bei jeder Auslandstätigkeit (Auslandsdienstreise/Entsendung) in einen Mitgliedstaat der EU/EWR oder in Länder, mit denen Deutschland ein Abkommen über die soziale Sicherheit abgeschlossen hat, die A1-Bescheinigung mitzuführen. OVGU-Beschäftigte, die sich auf Veranlassung des Arbeitgebers für eine vorrübergehende Tätigkeit im Ausland aufhalten (Bsp. Dienstreise) benötigen rechtzeitig  v o r  Reisebeginn eine A1-Bescheinigung.

Was passiert, wenn die A1-Bescheinigung im Ausland nicht vorgezeigt werden kann?

Fehlt die A1-Bescheinigung, sind Konsequenzen möglich (z. B. Verweigerung des Zutritts, Schwierigkeiten bei der Ausreise, sofortige Erhebung Sozialversicherungsbeiträge nach dem Recht des Aufenthaltsstaates, Nichtgewährung von Leistungen aus einer Unfallversicherung nach einem Arbeitsunfall etc.). Sollte die A1-Bescheinigung bei Reisebeginn noch nicht vorliegen, führen Sie bitte den Nachweis der erfolgten Antragstellung mit. 

Wie läuft der Prozess der Bereitstellung der A1-Bescheinigung ab?

Vor jeder Auslandsdienstreise sind ꟷ parallel zum Dienstreiseantrag – im Formular Anzeige eines dienstlichen Auslandsaufenthaltes dienstreise- und arbeitgeberbezogene Daten zu erfassen und per E-Mail an zu senden.

Das Dez. Personalwesen übernimmt die Beantragung der A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger.

Nach Rückmeldung der gültigen A1-Bescheinigung durch den Sozialversicherungsträger wird sie an den jeweiligen Beschäftigten zur Mitführung während der Reise übersandt.

Letzte Änderung: 05.06.2024 - Ansprechpartner: Webmaster