Können Reisekosten bei Vorstellungsgesprächen erstattet werden?

Reisekosten, die im Zusammenhang mit Vorstellungsreisen von Bewerberinnen und Bewerbern auf Stellenausschreibungen der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg entstehen, sind nicht erstattungsfähig (Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt (MF LSA) vom 11.07.2013).

Da aus Imagegründen dieser Hinweis in die Stellenausschreibungen nicht mehr aufgenommen wird, ist dieser Hinweis in die Einladung zum Vorstellungsgespräch aufzunehmen. Das gilt auch, wenn diese per E-Mail oder telefonisch erfolgt.

Nur in  Ausnahmefällen können Reisekosten für Vorstellungsgespräche erstattet werden, allerdings gelten dafür Grenzen, die in der Reisekosten-Richtlinie (unter Punkt D6) näher erläutert werden.

Letzte Änderung: 05.06.2024 - Ansprechpartner: Webmaster