Krankenversicherung
Alle Studierenden an einer deutschen Hochschule/Universität unterliegen in Deutschland der gesetzlichen Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungspflicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V).
Auch für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist eine deutsche Krankenversicherung erforderlich.
Sofern die deutsche Botschaft im Heimatland einen Krankenversicherungsschutz für Deutschland verlangt, schließen Sie bitte nur eine Reisekrankenversicherung für die ersten 1 bis 3 Monate ab (je nach Einreise- und Immatrikulationsdatum). In Deutschland können Sie dann eine deutsche Krankenversicherung abschließen und müssen nicht doppelt bezahlen.
Angehörige der EU-Mitgliedsländer oder anderer Länder, mit denen ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland besteht, müssen in Deutschland keine zusätzliche Krankenversicherung abschließen. Ein gültiger (elektronischer) Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz ist der Universität bei der Immatrikulation vorzulegen.
Sofern Sie im Besitz der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) sind, können Sie direkt zum Arzt gehen. Die Arztpraxen sind mit der Vorgehensweise vertraut. Dort füllen Sie aus: Erklärung über die deutsche Krankenkasse, zu deren Lasten die ärztliche Leistung geht.
Studierende aus Staaten mit einem Sozialversicherungsabkommen haben die Möglichkeit, sich vor Besuch des Arztes bei einer gesetzlichen Krankenversicherung einen Behandlungsschein zu besorgen.
Allerdings erfolgt bei Inhaber*innen der EHIC und bei Studierenden aus Abkommensstaaten beim Arzt nur eine Notfallbehandlung. Vorsorgeuntersuchungen sind durch die EU-Gesundheitskarte und die Sozialversicherungsabkommen nicht abgedeckt. Sollte neben dem Studium eine Erwerbstätigkeit aufgenommen oder ein Praktikum begonnen werden, muss dies dem Versicherungsträger im Heimatland mitgeteilt werden. Der Versicherungsschutz im Heimatland endet dann. In diesen Fällen muss eine Krankenversicherung mit einem deutschen Versicherungsträger geschlossen werden.
Bitte beachten Sie: Der bisherige papierbasierte Nachweis der Versicherung wird an der Otto-von-Guericke-Universität durch das papierlose, elektronische Studenten-Meldeverfahren (SMV) ersetzt. Eine Meldung der gesetzlichen Krankenkasse in Papierform ist ab dem 01.01.2022 daher nicht mehr möglich! Mehr Informationen finden Sie hier.
Alle Studierenden, die in Deutschland an einer deutschen Hochschule/Universität studieren, unterliegen der gesetzlichen Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungspflicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V).
Deswegen muss auch jede*r ausländische Student*in Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bzw. einer Ersatzkasse werden oder sich privat versichern. Die Wahl der Krankenversicherung während des Studiums ist bis zum 30. Lebensjahr bindend.
Der Mitgliedsbeitrag in gesetzlichen Krankenversicherungen (inklusive Pflegeversicherung) beträgt zurzeit ca. 125 Euro pro Monat für Student*innen bis zum 30. Lebensjahr.
Die Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung sind:
- die unbürokratische Abwicklung der Arztbesuche durch Vorlage einer Gesundheitskarte
- ein günstiger Tarif
- etwaige Vorerkrankungen sind ohne Relevanz
- alle gesetzlichen und Ersatzkrankenkassen haben mehr oder weniger identische Tarife mit abweichenden individuellen Leistungen
- Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen können ohne zusätzliche Kosten mitversichert werden
Bei Erreichen des 30. Lebensjahres können Sie sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse weiterversichern. Derzeit beträgt der Beitrag für die freiwillige Krankenversicherung ca. 200 Euro monatlich.
Hier ein Vergleich der Tarife und Leistungen
Sofern Sie sich bei Studienbeginn für eine private Krankenversicherung entschieden haben, müssen Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen. Diese Befreiung von der Versicherungspflicht wird nicht für private Reisekrankenversicherungen ausgesprochen. Die Befreiung von der Versicherungspflicht gilt für die gesamte Dauer des Studiums.
Einige private Versicherungen bieten Studententarife an. Hier ein Vergleich der Tarife und Leistungen.
Achtung: Zum Zeitpunkt der Einschreibung benötigen wir von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus.
Kontaktieren Sie diesbezüglich bitte Ihre Krankenkasse und teilen Sie ihr unsere Absendernummer H0001216 für den elektronischen Datenaustausch mit. Ihre Krankenversicherung übermittelt dann die erforderliche Meldung an die OVGU. Mehr Informationen finden Sie hier.
Alle Deutschkursteilnehmer*innen und Studienkollegiat*innen unterliegen für die Dauer der studienvorbereitenden Kurse nicht der studentischen gesetzlichen Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungspflicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Sie müssen sich aber trotzdem krankenversichern und diesen Nachweis bei der Einschreibung und der Ausländerbehörde vorlegen.
In der gesetzlichen Krankenkasse oder Ersatzkasse können sich diese Studierenden freiwillig versichern, wenn sie Vorversicherungszeiten nachweisen können. Die monatlichen Beiträge liegen zurzeit bei ca. 200 Euro.
Weiterhin besteht die Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung. Hier einige Versicherungen mit Leistungen und Tarifen im Vergleich.
Nachteile einer privaten Krankenversicherung sind:
- die gegebenenfalls erforderliche Vorprüfung des Gesundheitszustandes
- der Versicherungsausschluss von Vorerkrankungen, die man bereits bei Vertragsabschluss hatte
- das Vorkasse-Prinzip bei einigen Versicherungen
- Leistungsumfänge unterhalb der medizinischen Grundversorgung
- Beitragssteigerungen
- keine Familienversicherung
- Wartezeiten (z.B. bei Schwangerschaften)
Entscheiden sich Studierende für eine preiswerte private (Reise-)Krankenversicherung, dann ist zu beachten, dass die privaten Krankenversicherungen ausdrücklich schriftlich bestätigen, dass sie Leistungen der medizinischen Grundversorgung gewähren, auf die gesetzlich Versicherte (nach § 11 Abs. 1-3 SGB V) Anspruch haben. Anderenfalls kann es zu Problemen mit der Ausländerbehörde Magdeburg kommen. Die Krankenkassen können dieses Formular für die Leistungsbestätigung nutzen. Welche privaten Krankenversicherungen der Ausländerbehörde Magdeburg dies bereits bestätigt haben, kann in der Ausländerbehörde oder im Akademischen Auslandsamt erfragt werden. Es gilt zu beachten, dass die preiswerten (Reise-)Krankenversicherungen nur für maximal 5 Jahre abgeschlossen werden können.
Zum Zeitpunkt der Einschreibung benötigen wir von Ihrer Krankenkasse eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus.
Kontaktieren Sie diesbezüglich bitte Ihre gesetzliche Krankenkasse bzw. eine gesetzliche Krankenkasse ihrer Wahl bei einem privaten Versicherungsschutz und teilen Sie ihr unsere Absendernummer H0001216 für den elektronischen Datenaustausch mit. Ihre Krankenversicherung übermittelt dann die erforderliche Meldung an die OVGU.
Beim Übergang ins Studium ist der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung erforderlich.
Auch Promovierende (ohne eigenen Arbeitsvertrag) unterliegen nicht der gesetzlichen studentischen Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungspflicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Sie müssen sich aber trotzdem krankenversichern und diesen Nachweis bei der Einschreibung und der Ausländerbehörde vorlegen.
In der gesetzlichen Krankenkasse oder Ersatzkasse können sich Doktorand*innen freiwillig versichern, wenn sie Vorversicherungszeiten nachweisen können. Die monatlichen Beiträge liegen zurzeit bei ca. 200 Euro.
Die Vorteile einer gesetzlichen Krankenversicherung sind:
- die unbürokratische Abwicklung der Arztbesuche durch Vorlage einer Gesundheitskarte
- ein günstiger Tarif
- etwaige Vorerkrankungen sind ohne Relevanz
- alle gesetzlichen und Ersatzkrankenkassen haben mehr oder weniger identische Tarife mit abweichenden individuellen Leistungen
- Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen können ohne zusätzliche Kosten mitversichert werden
Auf diesem Verbraucherportal ist ein Vergleich der gesetzlichen Krankenkassen zu finden.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Hier einige Anbieter im Vergleich.
Nachteile in der privaten Krankenversicherung sind:
- die gegebenenfalls erforderliche Vorprüfung des Gesundheitszustandes
- der Versicherungsausschluss von Vorerkrankungen, die man bereits bei Vertragsabschluss hatte
- das Vorkasse-Prinzip bei einigen Versicherungen
- Leistungsumfänge unterhalb der medizinischen Grundversorgung
- Beitragssteigerungen
- keine Familienversicherung
- Wartezeiten (z.B. bei Schwangerschaften)
Abgeraten wird vom Abschluss einer preiswerten privaten (Reise-)Krankenversicherung, da Leistungsausschlüsse oder Wartezeiten (z. B. bei Schwangerschaften) bereits zu schwierigen Situationen geführt haben.
Sollten sich Promovierende dennoch dafür entscheiden, dann ist zu beachten, dass die private Krankenversicherung ausdrücklich schriftlich bestätigt, dass sie Leistungen der medizinischen Grundversorgung gewährt, auf die gesetzlich Versicherte nach § 11 Abs. 1-3 SGB V Anspruch haben. Anderenfalls kann es zu Problemen mit der Ausländerbehörde Magdeburg kommen. Die Krankenversicherungen können mit diesem Formular die Leistungen bestätigen.Welche privaten Krankenversicherungen der Ausländerbehörde Magdeburg dies bereits bestätigt haben, können Doktorandinnen und Doktoranden in der Ausländerbehörde oder im Akademischen Auslandsamt erfragen.
Bitte prüfen Sie den Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung sorgfältig! Weiterhin gilt zu beachten, dass die preiswerten (Reise-)Krankenversicherungen für maximal 5 Jahre abgeschlossen werden können.