Allgemeine Informationen zum Studenten-Meldeverfahren
Nach § 199a Sozialgesetzbuch (SGB) V besteht die gegenseitige Meldepflicht bezüglich der Krankenversicherung zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Hochschulen.
Der bisherige papierbasierte Nachweis der Versicherung wird an der Otto-von-Guericke-Universität durch das papierlose, elektronische Studenten-Meldeverfahren (SMV) ersetzt. Eine Meldung der gesetzlichen Krankenkasse in Papierform ist seit dem 01.01.2022 daher nicht mehr möglich!
Folgende Meldungen werden zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Hochschulen automatisch ausgetauscht:
Die Krankenkassen melden an die Hochschule den
- Versicherungsstatus
- Beginn der Versicherung bei einem Krankenkassenwechsel
- Verzug mit der Zahlung der Krankenkassenbeiträge
- Begleichung der rückständigen Krankenkassenbeiträge
Die Hochschule meldet an die Krankenkassen
- Beginn des Studiums und den Tag der Einschreibung
- Ablauf des Semesters, indem oder mit Wirkung dessen Ablauf die Exmatrikulation erfolgt/ erfolgte