2. Welche Maßnahmen gehören zum BEM?
Zum BEM gehören alle Maßnahmen, die geeignet sind, die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit gesundheitlichen Problemen und Behinderungen nachhaltig zu sichern, unabhängig davon, ob die gesundheitliche Beeinträchtigung arbeitsbedingt ist der nicht. Dies können beispielsweise sein:
Integrationsmaßnahmen zum Erhalt des Arbeitsplatzes
- Arbeitsplatzbegehung
- Ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes und des Arbeitsumfeldes
- Bereitstellung technischer Arbeitshilfen
- Innerbetriebliche Qualifikation
- Wechsel des Arbeitsbereiches bzw. Umsetzung/Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz
- Telearbeit
- Barrierefreie Gestaltung der Arbeitsstätte (insbesondere soziale und sanitäre Einrichtungen)
- Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
- Berufsbegleitende Beratung, Bereitstellung von Coaching/Arbeitsassistenz
- Besondere Unterrichtung der Arbeitskolleginnen/-kollegen (zum Beispiel im Hinblick auf medizinische Notfälle)
- Individuelle Gestaltung der Arbeit (bezüglich Arbeitsplatz, Arbeitsumfeld, Arbeitszeit, Pausengewährung, Arbeitsorganisation)
Präventionsmaßnahmen zur Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit
- generelle Verbesserung des betrieblichen Gesundheitsschutzes
- Maßnahmen zur individuellen Gesundheitsförderung (z.B. Bewegungs-/Entspannungskurse, Gesundheitstraining für ältere und/oder chronisch kranke Beschäftigte)
- arbeitsplatzbezogene Gesundheitsberatung
- arbeitsmedizinische Beratung oder Stellungnahme durch die Betriebsärztin/den Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit; medizinisches Notfallmanagement, Vorsorgeuntersuchungen, Präventions- und Interventionsprogramme
- weitere interne oder externe Beratung (zum Beispiel Sucht- oder Mobbingberatung durch Integrationsamt oder Integrationsfachdienste, Unfallkasse des Bundes, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Gemeinsame Servicestellen, Deutsche Rentenversicherung).
- Arbeitssicherheit: Vorbeugender Unfallschutz, Untersuchung von Unfallursachen, Gefahrstoffmanagement
- Arbeitsplatzanalysen, Gefährdungsbeurteilungen, Arbeitsschutzmaßnahmen
- Inanspruchnahme von außerbetrieblichen Rehabilitationsträgern für betriebliche Hilfen (zum Beispiel Zuschüsse für Arbeitshilfen) und/oder außerbetrieblichen Hilfen und Maßnahmen sowie Leistungen der medizinischen Rehabilitation bzw. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben einschließlich begleitender Hilfen (zum Beispiel Förderung der Teilnahme an beruflichen Trainings- und Qualifizierungsmaßnahmen).