Arbeiten mit Behinderung
Als Behindertenbeauftragte der Universität und des Senats ist Frau Siegrid Liebherr Ansprechpartnerin für die Belange von Schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten, die einen Antrag auf Anerkennung gestellt haben oder beabsichtigen, dies zu tun. Sie achtet ebenfalls auf die Einhaltung der rechtlichen Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen.
Beratung
- bei stufenweisen Wiedereingliederungsprozessen in die Arbeitswelt nach längerer Erkrankung oder Unfall,
- (siehe auch Betriebliches Eingliederungsmanagement)
- bei Anträgen zur Anerkennung einer Schwerbehinderteneigenschaft, Verschlimmerungsanträgen oder bei Widerspruchsverfahren,
- bei der behindertengerechten Ausstattung der Arbeitsplätze,
- bei persönlichen und allgemeinen Problemen an der jeweiligen Dienststelle,
- bei Anträgen auf Teilzeit, Altersteilzeit, vorübergehend verminderter Dienstfähigkeit,
- bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung,
Information
- zur Integrationsvereinbarung,
- zu Änderungen im Schwerbehindertenrecht und den damit zusammenhängenden Verwaltungsvorschriften,
- zu allen Fragen, die mit Ihrer Schwerbehinderteneigenschaft zusammenhängen.