Muss ich Studiengebühren bezahlen?

Nein, im Land Sachsen-Anhalt werden keine allgemeinen Studiengebühren erhoben. Gebühren werden erst fällig bei einem Zweitstudium. Die Ordnung zu Zweitstudiengebühren finden Sie unter folgendem Link: http://www.ovgu.de/gebuehren.html. Bitte beachten Sie, dass einige Studienangebote gebührenpflichtig sind.

Welche Studienangebote sind gebührenpflichtig?
Gebühren werden erhoben für  Gasthörerschaft, Studienprogramm „Studieren ab 50“, Weiterbildungsstudiengänge und Sprachkurse, die nicht Bestandteil des Studienganges sind.

Letzte Änderung: 08.08.2023 - Ansprechpartner: Allgemeine Studienberatung