Muss ich Studiengebühren bezahlen?
Nein, im Land Sachsen-Anhalt werden keine allgemeinen Studiengebühren erhoben. Gebühren werden erst fällig bei einem Zweitstudium. Die Ordnung zu Zweitstudiengebühren finden Sie unter folgendem Link: http://www.ovgu.de/gebuehren.html. Bitte beachten Sie, dass einige Studienangebote gebührenpflichtig sind.
Welche Studienangebote sind gebührenpflichtig?
Gebühren werden erhoben für Gasthörerschaft, Studienprogramm „Studieren ab 50“, Weiterbildungsstudiengänge und Sprachkurse, die nicht Bestandteil des Studienganges sind.