jährlich vom 15. April bis 15. Juni |
Förderbeginn für Neuanträge* ist zum 1. Oktober. |
* Wenn Sie an der OVGU noch kein Deutschlandstipendium erhalten haben, ist Ihre Bewerbung ein Neuantrag.
jährlich vom 15. April bis 15. Juni |
Förderbeginn für Neuanträge* ist zum 1. Oktober. |
* Wenn Sie an der OVGU noch kein Deutschlandstipendium erhalten haben, ist Ihre Bewerbung ein Neuantrag.
Die Stipendien werden zunächst für zwei Semester bewilligt. Bei kontinuierlich sehr guter Studienleistung und Aufrechterhaltung des ehrenamtlichen Engagements ist eine Weiterführung der Förderung innerhalb der Regelstudienzeit möglich und grundsätzlich erwünscht. Dazu werden die Studienleistungen einmal jährlich überprüft. Durch einen Verlängerungsantrag kann eine Fortführung der Förderung beantragt werden.
Die Förderung beträgt 300,- Euro monatlich. Das Stipendium wird einkommens- und elternunabhängig gewährt und nicht auf BAföG-Leistungen angerechnet.
Gefördert werden kann, wer
Als Bewerber*in sollten Sie sich durch sehr gute Leistungen im Studium und ein besonderes gesellschaftliches Engagement auszeichnen.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
Das Deutschlandstipendium wird in der Regel für zwei Semester bewilligt. Nach Ablauf der Förderdauer kann eine Verlängerung des Stipendiums beantragt werden, wenn Sie noch 2 Semester Ihrer Regelstudienzeit vor sich haben.
Folgende Bewerbungsfristen gelten für Verlängerungsanträge:
Für das Sommersemester: | 15.12. bis 31.01. |
Für das Wintersemester: | 15.06. bis 30.07. |
Sollten Sie zum nächsten geförderten Semester von einem Bachelor- in einen Masterstudiengang wechseln, wenden Sie sich bitte per Email an .
Bewerbungen für ein Deutschlandstipendium erfolgen ausschließlich online über das Bewerbungsportal. Dieses ist einmal pro Studienjahr ausschließlich für den Bewerbungszeitraum freigeschaltet.
Jetzt Ausschreibung ansehen und ab dem 15.04.2025 online bewerben
Letzte Änderung: 10.04.2025 - Ansprechpartner:
Webmaster