Externe Weiterbildung für die Beschäftigten der OVGU / Bildungsausschuss
Die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen von externen Anbietern ist grundsätzlich auf Antrag möglich, sofern sie ganz oder teilweise dienstlich notwendig ist.
Verfahren
- Rechtzeitig vor der Veranstaltung (mindestens 3 Wochen) und vor der Anmeldung! ist ein Antrag auf Teilnahme an den Bildungsausschuss zu stellen. Dieser Antrag kann nur vollständig ausgefüllt bearbeitet werden. Insbesondere ist neben der inhaltlichen Begründung für die jeweilige Veranstaltung eine Begründung der dienstlichen Notwendigkeit durch den oder die Vorgesetzte notwendig. Bitte reichen Sie den Antrag ein bei: .
- Bitte reichen Sie auch 2 Vergleichsangebote mit ein oder eine konkrete Begründung, warum nur der gewählte Anbieter in Frage kommt.
- Der Bildungsausschuss berät den Antrag und macht der Dezernatsleitung Personalwesen einen Vorschlag zur (anteiligen) Kostenübernahmen nach den Finanzierungsgrundsätzen der jeweils gültigen Dienstvereinbarung Weiterbildung
- Die Dezernatsleitung entscheidet über die Teilnahme bzw. Finanzierung und Freistellung
- Der Personalrat entscheidet über die Zustimmung zur Teilnahme bzw. Finanzierung und Freistellung
Wenn eine Anmeldung vor dem Abschluss des Verfahrens erfolgt, trägt die anmeldende Person das Kostenrisiko.
Bildungsausschuss
- Der Bildungsausschuss setzt sich zumsammen aus:
- zwei Mitgliedern des Personalrates (Keith Nentwich, Anne-Kathrin Brehme)
- zwei Mitgliedern zur Vertretung des Dezernates Personalwesen (Annette Hoeschen, Franziska Lueck)
- einem Mitglied zur Vertretung des wissenschaftlichen Personals (Dr. Thomas Schallschmidt) und
- einem neutralen Mitglied (Patrick Sievert).
Die Mitglieder werden vom Kanzler / der Kanzlerin in den Ausschuss berufen.
- Der Bildungsausschuss tagt 14-tägig mittwochs in geraden Kalenderwochen.
- Ansprechpartnerin für die Organisation des Bildungsausschusses ist .
Kriterien für die Bewertung durch den Bildungsausschuss
- Dienstliche Notwendigkeit, d.h. Notwendigkeit für die Ausübung der aktuellen Tätigkeit unter aktuellen und zukünftigen Bedingungen und Anforderungen. Dient eine Weiterbildung der persönlichen Entwicklung, der Qualifizierung für zukünftige (höherwertige) Tätigkeiten oder anderen persönlichen Entwicklungszielen liegt keine oder nur teilweise dienstliche Notwendigkeit vor.
- Art und Finanzierung der aktuellen Tätigkeit. Wird eine Projekt- oder Forschungstätigkeit ausgeübt, ist die Teilnahme an Weiterbildung bei entsprechender Notwendigkeit aus den Forschungs- bzw. Projektmitteln zu finanzieren.
Bei besonders umfassenden, mehrstufigen Maßnahmen oder bei der Planung mehrerer Maßnahmen werden Personalentwicklungs- bzw. Bindungsvereinbarungen abgeschlossen (Kontakt ).