Quereinstieg ins Lehramt und Anrechnung von Leistungen
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Was versteht man unter Quereinstieg ins Lehramtsstudium?
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Kann ich an der Uni Magdeburg ein einzelnes Fach "nachstudieren"?
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Ich interessiere mich für das Lehramt an berufsbildenden Schulen (BBS). Unter welchen Voraussetzungen kann ich direkt mit dem Masterstudium beginnen?
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Ich interessiere mich für das Lehramt an Sekundarschulen oder Gymnasien (Sek/Gym). Unter welchen Voraussetzungen kann ich direkt mit dem Masterstudium beginnen?
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Was ist das Brückenprogramm?
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Ist das Brückenprogramm BAföG-förderungsfähig?
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Gibt es Kooperationen mit anderen Hochschulen?
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Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung sind demselben DQR-Niveau (Niveau 6) wie der Bachelorabschluss zugeordnet. Kann ich daher direkt mit dem Masterstudium beginnen?
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Wie ist der Ablauf, wenn ich in ein höheres Fachsemester eingestuft werden möchte?
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Haben die lehramtsbezogenen Studiengänge der OVGU einen N.C.?
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Wie lange dauert das Studium?
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Wann kann ich mich bewerben?
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Wie bewerbe ich mich?
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Wie hoch ist der Semesterbeitrag und welche sonstigen Gebühren können anfallen?
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Ist ein berufsbegleitendes Studium möglich?
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Berechtigt mich der Abschluss Master of Education zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst (Referendariat)?
Allgemein ist ein Quereinstieg ins Lehramtsstudium die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule erbracht wurden. Anrechnungen können für die Fächer/Fachrichtungen und für den Bereich der Bildungswissenschaften bzw. Berufs- und Betriebspädagogik im Rahmen unserer bestehenden Studiengänge und Fächerkombinationen erfolgen.
Um in Erfahrung zu bringen, ob und welche Ihrer bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen für einen lehramtsbezogenen Studiengang angerechnet werden können, setzen Sie sich bitte zunächst mit den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen sowie Modulhandbüchern auseinander. Bei Fragen können Sie sich an die entsprechenden Studienfachberater*innen wenden. Im besten Fall können Sie mit einem fachwissenschaftlichen Studienabschluss direkt ein lehramtsspezifisches Masterstudium aufnehmen und danach den Vorbereitungsdienst (Referendariat) antreten.
Möchten Sie ohne ein lehramtsbezogenes Studium direkt in den Schuldienst eintreten, ist das Landesschulamt Sachsen-Anhalt Ihr Ansprechpartner.
Unsere Universität bietet Zertifikatskurse für die Fächer Mathe und Physik für Seiteneinsteiger an.
Die Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen für Quereinsteiger*innen sind:
- 100 CP in einer Ingenieurwissenschaft / Wirtschaftswissenschaft / Gesundheits- und/oder Pflegewissenschaft
- 24 CP in Berufs- und Betriebspädagogik
- 36 CP in einem Unterrichtsfach (Deutsch / Ethik / Informatik / Mathematik / Sozialkunde / Sport [Eignungsprüfung beachten!])
Eine Zulassung zum Masterstudium Lehramt an berufsbildenden Schulen - Profil Ingenieurpädagogik / Wirtschaftspädagogik / Gesundheits- und Pflegepädagogik/ Sozialpädagogik ist möglich, wenn durch einen fachwissenschaftlichen Studienabschluss (evtl. in Kombination mit einer einschlägigen Berufsausbildung) in einer der folgenden Fachrichtungen Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von 100 CP nachgewiesen werden können: Bautechnik, Elektrotechnik, Informationstechnik, Labor- und Prozesstechnik, Metalltechnik, Wirtschaft und Verwaltung, Gesundheit und Pflege oder Sozialpädagogik.
Im 2-semestrigen Brückenprogramm holen Sie max. 36 CP in einem der o.g. Unterrichtsfächer sowie max. 24 CP in der Berufs- und Betriebspädagogik nach.
Da die Prüfung der Zulassung und die Erteilung von Auflagen immer im Einzelfall erfolgen, können die Auflagen (max. 60 CP) auch von dem dargestellten Brückenprogramm abweichen. Wären Auflagen von mehr als 60 CP nötig, ist die Einstufung in ein höheres Fachsemester des Bachelorstudienganges Beruf und Bildung möglich.
Weitere Informationen zum Quereinstieg im Bereich Ingenieurpädagogik
Weitere Informationen zum Quereinstieg im Bereich Gesundheits- und Pflegepädagogik
Weitere Informationen zum Quereinstieg im Bereich Sozialpädagogik
Quereinstieg in den Masterstudiengang "Lehramt an berufsbildenden Schulen" über Brückenprogramm (Grafik: Zentrum für Lehrerbildung OVGU, Eva-Maria Klan)
Ein Quereinstieg in die Masterstudiengänge Lehramt an Sekundarschulen und Lehramt an Gymnasien ist möglich, wenn Studien- und Prüfungsleistungen in 2 Fachwissenschaften sowie Bildungswissenschaften nachgewiesen werden können:
Die Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Sekundarschulen sind:
- mindestens jeweils 60 Credits CP in den Fachwissenschaften der gewählten Unterrichtsfächer,
- mindestens jeweils 5 CP in den entsprechenden Fachdidaktiken der gewählten Unterrichtsfächer und
- mindestens 15 CP bildungswissenschaftliche Grundlagen (Lehramt an Gymnasien)
- mindestens 5 CP bildungswissenschaftliche Grundlagen (Lehramt an Sekundarschulen)
Studienbewerber*innen, die in einzelnen Bereichen die als Zulassungsvoraussetzung geforderten CP nicht in vollem Umfang nachweisen, haben Anspruch auf die Prüfung der Möglichkeit, durch individuelle Studienpläne diese Differenzen auszugleichen. Ist das nicht realisierbar, können Auflagen erteilt werden, um zusätzlich zur Regelstudienzeit des Masterstudiums fehlende Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen. Dadurch kann sich das Studium um maximal ein Semester verlängern.
Wären Auflagen von mehr als 30 CP nötig, ist die Einstufung in ein höheres Fachsemester des Bachelorstudienganges Beruf und Bildung oder Lehramt an allgemeinbildenden Schulen möglich
Das Brückenprogramm ermöglicht Absolvent*innen einschlägiger fachwissenschaftlicher Studiengänge den Direkteinstieg in den Masterstudiengnag Lehramt an berufsbildenden Schulen. Im 2-semestrigen Brückenprogramm holen Sie max. 36 CP in einem Unterrichtsfach (Deutsch, Ethik, Informatik, Mathematik, Sozialkunde oder Sport [Eignungsprüfung beachten!]) sowie max. 24 CP in der Berufs- und Betriebspädagogik nach. Sie belegen Lehrveranstaltungen gemeinsam mit regulär eingeschriebenen Bachelorstudierenden. Die Brückenmodule können Sie vor oder auch parallel zu den regulären Masterveranstaltungen (spätestens bis zur Anmeldung Ihrer Masterarbeit) absolvieren. Mögliche Auflagen in der Berufs-und Betriebspädagogik und im Unterrichtsfach können dem Brückenmodulhandbuch entnommen werden.
Das Brückenprogramm kann 1-2 Semester (abhängig vom Umfang der Auflagen) durch BAföG gefördert werden.
Folgende Bachelorstudiengänge ermöglichen die Aufnahme des Masterstudiums Lehramt an berufsbildenden Schulen:
- Ingenieurpädagogik (Hochschule Merseburg) / Ingenieurpädagogik (Hochschule Harz): Sie studieren im Master 2 berufliche Fachrichtungen und müssen kein Brückenprogramm belegen. Weitere Informationen
- Gesundheitsförderung und -management (Hochschule Magdeburg-Stendal) in Kombination mit einer einschlägigen Berufsausbildung: Absolvent*innen dieses Bachelorstudienganges studieren im Master die berufliche Fachrichtung Gesundheit und Pflege in Kombination mit einem Unterrichtsfach und müssen das o.g. Brückenprogramm im Umfang von 60 CP absolvieren. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das Brückenprogramm auf ca. 30 CP zu verringern. Weitere Informationen
- Evidenzbasierte Pflege (Martin-Luther-Universität Halle) und Angewandte Pflegewissenschaften / Angewandte Pflegewissenschaften im Praxisverbund (Ostfalia Hochschule Wolfsburg): Sie studieren im Master 2 berufliche Fachrichtungen (Pflege in Kombination mit Gesundheit) und müssen kein Brückenprogramm belegen. Weitere Informationen
Auch wenn bestimmte Fortbildungslehrgänge demselben DQR-Niveau (Niveau 6) wie der Bachelorabschluss zugeordnet sind, bedeutet das nicht, dass direkt ein Masterstudium aufgenommen werden kann. Über die Anrechnung von Kompetenzen im Rahmen des Bachelorstudium entscheidet die Hochschule auf Antrag. Außerhalb der Hochschule erworbene Nachweise über Kenntnisse und Fähigkeiten können maximal bis zu 50% für das Bachelorstudium anerkannt werden, sofern diese einschlägig und nach Inhalt und Niveau den Modulen des Studiums gleichwertig sind. Der Antrag auf Anerkennung ist innerhalb des ersten Semesters nach Aufnahme des Studiums an den Prüfungsausschuss zu richten. Die Studierenden haben die für die Anerkennung erforderlichen Unterlagen im Original oder in beglaubigter Form vorzulegen.
Informationen zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester erhalten Sie hier.
Eine Einschreibung in ein höheres Fachsemester setzt grundsätzlich den Nachweis anrechenbarer Studienzeiten und -leistungen voraus. Es müssen die Zeugnisse bzw. Nachweise über bisher erbrachte Leistungen eingereicht werden. Anerkennungsfragen können ggf. vorab mit den entsprechenden Studienfachberater*innen geklärt werden. Die Anerkennung von Leistungen erfolgt nach Immatrikulation über das Prüfungsamt.
Es gibt keinen N.C.
Für das Unterrichtsfach Sport ist jedoch der Nachweis der bestanden Eignungsprüfung erforderlich.
Die Regelstudienzeit des lehramtsbezogenen Bachelorstudiums beträgt 6 Semester und die Regelstudienzeit des lehramtsbezogenen Masterstudiums 4 Semester.
- Bei der Einstufung in ein höheres Fachsemester ist die Regelstudienzeit entsprechend kürzer.
- Bei einem Quereinstieg in den Master Lehramt an berufsbildenden Schulen verlängert sich die Regelstudienzeit aufgrund des Brückenprogramms um max. 2 Semester.
Der Studienbeginn (Bewerbung für 1. Fachsemester) ist zu folgenden Zeiträumen möglich:
- Bachelor Beruf und Bildung und Lehramt an allgemeinbildenden Schulen: nur Wintersemester
- Master Lehramt an berufsbildenden Schulen: Wintersemester und Sommersemester
- Master Lehramt an Sekundarschulen und Lehramt an Gymnasien: Wintersemester (Sommersemester nur in begründeten Ausnahmefällen)
Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester ist bei allen o.g. genannten Studiengängen sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich.
Informationen zur Bewerbung erhalten Sie hier.
Es wird eine frühzeitige Bewerbung empfohlen, da der Bearbeitungsprozess 4-6 Wochen dauern kann. Zur Vorabprüfung der Einschlägigkeit Ihrer bisherigen Studienleistungen können Sie sich ggf. mit Zeugnis/Notenbescheinigung und Modulhandbuch an die entsprechenden Studienfachberater*innen wenden. Bitte geben Sie auch an, ob und was für eine Berufsausbildung Sie absolviert haben, da diese evtl. berücksichtigt werden kann.
Der Semesterbeitrag an der OVGU beträgt 129.90 Euro. Es werden keine allgemeinen Studiengebühren sowie Langzeitstudiengebühren erhoben. Lehramtsstudiengänge sind von Zweitstudiengebühren befreit (per Antrag).
Ein direktes berufsbegleitendes Studium gibt es nicht. Für Erwerbstätige und Studierende mit familiären Verpflichtungen besteht jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf Teilzeitstudium zu stellen.
Der erworbene Abschluss Master of Education (M.Ed.) auf der Grundlage der KMK-Regelungen entspricht dem 1. Staatsexamen und ist damit grundsätzlich für den Vorbereitungsdienst in allen Bundesländern anerkannt. Das Bestehen der 2. Staatsprüfung am Ende des Vorbereitungsdienstes (in Sachsen-Anhalt: 16 Monate) befähigt Sie zum Eintritt in den staatlichen Schuldienst.
Hinweis: Für die Zulassung zum schulischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) an berufsbildenden Schulen ist im Anschluss an den Master of Education eine einschlägige berufspraktische Tätigkeit im Umfang von insgesamt 52 Wochen oder eine einschlägige Berufsausbildung nachzuweisen.