Fragen & Antworten - Deutschlandsemesterticket

Wer kann das Deutschlandsemesterticket nutzen?

Alle an der OVGU immatrikulierten Studierenden, die ihren Semesterbeitrag an das Konto der OVGU entrichtet haben, können das Deutschlandsemesterticket nutzen.

Für welche Verkehrsmittel gilt das Deutschlandsemesterticket?

Das Deutschlandsemesterticket ist deutschlandweit in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs gültig (nicht gültig für ICE, IC/EC).

Für welchen Zeitraum gilt das Deutschlandsemesterticket?

Das Deutschlandsemesterticket ist erstmalig ab dem Wintersemester 2024/25 für die Studierenden der OVGU verfügbar. Das Deutschlandsemesterticket gilt ab dem ersten Tag des jeweiligen Semesters (01.10. im Wintersemester/ 01.04. im Sommersemester), für das der Semesterbeitrag gezahlt wurde. Es ist bis zum letzten Tag eines jeweiligen Semesters gültig (31.03. im Wintersemester/ 30.09. im Sommersemester).

Ab wann ist das Deutschlandsemesterticket abrufbar?

Die Aktivierung des Deutschlandsemesterticket ist ab dem 25.09. für ein Wintersemester und ab dem 25.03. für ein Sommersemester möglich. Ab dem Tag, an dem die Aktivierung des Deutschlandsemestertickets für ein weiteres Semester möglich ist, kann das Deutschlandsemesterticket für das endende Semester nicht mehr aktiviert werden.

Wie erhalte ich mein Deutschlandsemesterticket?

Eine ausführliche Anleitung für die Aktivierung des Deutschlandsemestertickets wird Ihnen hier ab dem 10.09.2024 angezeigt.

Worüber weise ich mein Deutschlandsemesterticket nach?

Das Deutschlandsemesterticket ist nur digital über ein Smartphone abrufbar. Hierfür wird die APP der MVB „easy.GO“ benötigt. Das Deutschlandsemesterticket ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.

Gilt mein Studierendenausweis der OVGU als Deutschlandsemesterticket?

Nein. Das gültige Deutschlandsemesterticket muss stets über ein Smartphone in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorgezeigt werden.

Muss ich meinen Studierendenausweis weiterhin jedes Semester validieren?

Ja. Der Studierendenausweis ist vielseitig einsetzbar. Weitere Informationen finden Sie hier.

Kann ich das Deutschlandsemesterticket bis zum Ende eines Semesters nutzen, auch wenn ich mich bereits innerhalb dieses Semesters exmatrikuliere?

Ja. Das Deutschlandsemesterticket ist bis zum Ende des Semesters gültig, für das es aktiviert wurde. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie Ihr Deutschlandsemesterticket aktiviert haben, bevor Sie sich exmatrikulieren. 

Ich beende mein Studium im Laufe des Semesters. Kann ich mir den Beitrag für das Deutschlandsemesterticket anteilig zurückerstatten lassen?

Nein. Eine anteilige Rückerstattung des Beitrags für das Deutschlandsemesterticket ist gemäß §5 Absatz 1 der Beitragsordnung des Studentenwerks Magdeburg ausgeschlossen.

Ich habe mich bereits zum Wintersemester/Sommersemester rückgemeldet, werde aber bis zum Ende des Sommersemesters/Wintersemesters mein Studium abschließen. Welche Rückerstattungsmöglichkeiten für den Semesterbeitrag habe ich?

Um eine Rückerstattung des Deutschlandsemestertickets zu erhalten, ist der Antrag auf Exmatrikulation bis zum 15.09. (für das Wintersemester) / 15.03. (für das Sommersemester) vollständig ausgefüllt (einschließlich beider Entlastungsvermerke) am WelcomeDesk des Campus Welcome Centers (Gebäude 01 Hauptcampus) oder per E-Mail () einzureichen. Nach diesem Stichtag kann nur noch eine Rückerstattung gewährleistet werden, wenn Sie Ihre Exmatrikulation bis zum 24.09. (für das Wintersemester) / 24.03. (für das Sommersemester) direkt während der Sprechzeit des Studierendensekretariats im Campus Welcome Center vornehmen lassen. Bitte beachten Sie die jeweiligen Sprechzeiten und buchen Sie rechtzeitig einen Termin.

Für Antragstellungen, die nach dem 15.09. (für das Wintersemester) / 15.03. (für das Sommersemester) unvollständig oder außerhalb der Sprechzeiten eingereicht werden, kann die Rückerstattung des Deutschlandsemestertickets nicht garantiert werden.

Die Rückerstattung des Deutschlandsemestertickets erfolgt auf das Konto, von dem der Semesterbeitrag zum Zeitpunkt der Rückmeldung entrichtet wurde.

Die Rückerstattung des Studentenwerksbeitrags sowie des Beitrags für die Studierendenschaft ist weiterhin bis zum 31.10./30.04. beim Studentenwerk Magdeburg zu beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Ich benötige das Deutschlandsemesterticket nicht. Kann ich mich auch rückmelden/immatrikulieren, ohne das Deutschlandsemesterticket zu zahlen?

Nein. Die Rückmeldung/Immatrikulation ist nur möglich, wenn der gesamte Semesterbeitrag, einschließlich des Beitrags für das Deutschlandsemesterticket, entrichtet wurde.

Kann ich den Semesterbeitrag in Raten zahlen?

Nein. Eine Ratenzahlung für den Semesterbeitrag ist nicht möglich.

Ich kann mir aufgrund der Einführung des Deutschlandsemestertickets die Zahlung des Semesterbeitrags nicht mehr leisten. Wohin kann ich mich bzgl. einer finanziellen Unterstützung wenden?

Der Studierendenrat der OVGU hat in seiner Sitzung vom 16.05.2024 ein spezielles Sozialdarlehen für Studierende in finanziellen Notlagen eingeführt. Für die Beantragung dieses Darlehens sind entsprechende Nachweise einzureichen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Ich bin in einem Kooperationsstudiengang der Hochschule XY und der OVGU. Die Hochschule XY bietet das Deutschlandsemesterticket nicht an. Gibt es eine Möglichkeit, den Betrag noch nachzuzahlen und das vergünstigte Deutschlandsemesterticket zu erhalten?

Nein. Das Deutschlandsemesterticket ist nur von den Studierenden abrufbar, die ihren Semesterbeitrag an der OVGU entrichtet haben.

Ich habe mein Smartphone verloren/Mein Smartphone ist kaputtgegangen, ich hatte das Deutschlandsemesterticket aber darauf bereits aktiviert. Ist es möglich, das Deutschlandsemesterticket auf meinem neuen Smartphone erneut herunterzuladen?

Ja. Ein erneutes Herunterladen ist möglich, solange eine Immatrikulation für das entsprechende Semester vorliegt.

Die App, in der das Deutschlandsemesterticket aktiviert werden soll, wird mir nur auf Deutsch angezeigt. Wie kann ich darin die Sprache ändern?

Die Systemsprache des Smartphones muss auf Englisch oder eine andere Sprache als Deutsch eingestellt sein, um die App-Inhalte in englischer Sprache angezeigt zu bekommen.

Ich verbringe das Semester im Ausland und werde somit das Deutschlandsemesterticket nicht nutzen können. Kann ich mir den Anteil des Semesterbeitrags für das Deutschlandsemesterticket zurückerstatten lassen?

Studierende, die ein Semester im Ausland verbringen, haben die Möglichkeit, sich den Beitrag für das Deutschlandsemesterticket vom Studentenwerk Magdeburg erstatten zu lassen. Dafür sind beim Studentenwerk Magdeburg (bis zum 15.09. für ein Wintersemester bzw. bis zum 15.03. für ein Sommersemester folgende Nachweise einzureichen:

  • Antrag auf Rückerstattung
  • Nachweis über den Auslandsaufenthalt (z.Bsp. Praktikumsnachweis, Unterlagen zum Erasmussemester, etc.)
  • Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrags
  • gültige Immatrikulationsbescheinigung

Letzte Änderung: 01.07.2024 - Ansprechpartner: Webmaster