Fragen & Antworten - Deutschlandsemesterticket

Welche Stelle ist für das Deutschlandsemesterticket verantwortlich und was passiert mit meinen personenbezogenen Daten?

 

Datenschutzinformation nach Art. 13 DSGVO 

 

Verantwortliche Stelle für das Deutschlandsemesterticket: 

Studentenwerk Magdeburg
Ute Hellwig (Geschäftsführerin)
Anstalt des öffentlichen Rechts
J.-G.-Nathusius-Ring 5
39106 Magdeburg

 

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:  

EDV-Sachverständiger
Matthias Herberg
Gr. Klosterstr. 7
39104 Magdeburg

 

Ihre personenbezogenen Daten werden zu folgendem Zweck verarbeitet:

Aktivierung des Deutschlandsemestertickets

Die Studierenden die dieses Angebot nutzen möchten, melden sich gemäß der https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/anleitung_deutschlandsemesterticket.pdf abrufbaren Anleitung selbst beim Dienst easy.GO an und erlauben im Rahmen dieser Anmeldung freiwillig die Datenweitergabe von der Otto-von-Guericke-Universität an den Anbieter. Bei der Nutzung des Single-Sign-On-Verfahrens der Universität werden die Studierenden dabei gesondert über die Art der weitergegebenen Daten und deren Zwecke informiert. Erst nach Einwilligung durch die Studierenden werden die personenbezogenen Daten an den Anbieter übermittelt.

 

Rechtsgrundlage: 

Art. 6 Abs. 1 a (Einwilligung) in Verbindung mit Art. 6 Abs 1 b (Vertragserfüllung) DSGVO

 

Empfänger: 

TAF mobile GmbH als Entwickler der easyGO-App 

 

Die Informationen zur verantwortlichen Stelle und Ihre Rechte in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung des Studentenwerkes unter:

https://www.studentenwerk-magdeburg.de/studentenwerk/datenschutzerklaerung

Auf welcher Grundlage wurde das Deutschlandsemesterticket an der OVGU eingeführt?

Im März 2024 erfolgte die Abstimmung der Studierendenschaft über die Einführung des Deutschlandsemestertickets an der OVGU ab dem Wintersemester 2024/25. Bei einer Wahlbeteiligung von 38,83% der gesamten Studierenden der OVGU wurde sich mit einer Mehrheit von 59,93% für das Deutschlandsemesterticket und somit gegen das reguläre Semesterticket der MVB entschieden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Studierendenrats der OVGU.

Wer kann das Deutschlandsemesterticket nutzen?

Alle an der OVGU immatrikulierten Studierenden, die ihren Semesterbeitrag an das Konto der OVGU entrichtet haben, können das Deutschlandsemesterticket nutzen.

Für welche Verkehrsmittel gilt das Deutschlandsemesterticket?

Das Deutschlandsemesterticket ist deutschlandweit in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs gültig (nicht gültig für ICE, IC/EC).

Für welchen Zeitraum gilt das Deutschlandsemesterticket?

Das Deutschlandsemesterticket ist erstmalig ab dem Wintersemester 2024/25 für die Studierenden der OVGU verfügbar. Das Deutschlandsemesterticket gilt ab dem ersten Tag des jeweiligen Semesters (01.10. im Wintersemester/ 01.04. im Sommersemester), für das der Semesterbeitrag gezahlt wurde. Es ist bis zum letzten Tag eines jeweiligen Semesters gültig (31.03. im Wintersemester/ 30.09. im Sommersemester).

Ab wann ist das Deutschlandsemesterticket abrufbar?

Die Aktivierung des Deutschlandsemesterticket ist ab dem 25.09. für ein Wintersemester und ab dem 25.03. für ein Sommersemester möglich. Ab dem Tag, an dem die Aktivierung des Deutschlandsemestertickets für ein weiteres Semester möglich ist, kann das Deutschlandsemesterticket für das endende Semester nicht mehr aktiviert werden.

Wie erhalte ich mein Deutschlandsemesterticket?

Eine ausführliche Anleitung für die Aktivierung des Deutschlandsemestertickets finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass die Aktivierung des Deutschlandsemestertickets für ein Wintersemester/Sommersemester erst ab dem 25.09./25.03. möglich ist.

Warum kann ich mein Deutschlandsemesterticket nicht in der App "easy.GO" abrufen?

Um das Deutschlandsemesterticket in der App „easy.GO“ abrufen zu können, muss die Rückmeldung zu dem Semester, für das das Deutschlandsemesterticket gelten soll, erfolgt und somit der Semesterbeitrag bezahlt worden sein. Der Zahlungseingang muss in den Stammdaten der OVGU vermerkt sein. Weiterhin ist zu beachten, dass die Aktivierung des Tickets erst ab dem 25.09. für ein Wintersemester bzw. 25.03. für ein Sommersemester möglich ist

 

Des Weiteren ist es notwendig, die aktuelleste Version der "easy.GO" App auf Ihrem Smartphone zu installieren (iOS: 5.3.0, Android: 5.3.1). Sollten Sie die "easy.GO" App vor dem 25.09.2024 auf Ihrem Smartphone installiert haben, aktualisieren Sie diese bitte über den Appstore Ihres Smartphones.

Ich kann mein Deutschlandsemesterticket nicht abrufen, da der Login mit meinem OVGU-Account fehlschlägt. Was kann ich tun?

Bitte folgen Sie den Informationen auf dieser Seite: https://it-service.ovgu.de/kix/public.pl?Action=PublicFAQZoom;ItemID=261.

Worüber weise ich mein Deutschlandsemesterticket nach?

Das Deutschlandsemesterticket ist nur digital über ein Smartphone abrufbar. Hierfür wird die APP der MVB „easy.GO“ benötigt. Das Deutschlandsemesterticket ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.

Gilt mein Studierendenausweis der OVGU als Deutschlandsemesterticket?

Nein. Das gültige Deutschlandsemesterticket muss stets über ein Smartphone in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorgezeigt werden.

Muss ich meinen Studierendenausweis weiterhin jedes Semester validieren?

Ja. Der Studierendenausweis ist vielseitig einsetzbar. Weitere Informationen finden Sie hier.

Kann ich das Deutschlandsemesterticket bis zum Ende eines Semesters nutzen, auch wenn ich mich bereits innerhalb dieses Semesters exmatrikuliere?

Ja. Das Deutschlandsemesterticket ist bis zum Ende des Semesters gültig, für das es aktiviert wurde. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie Ihr Deutschlandsemesterticket aktiviert haben, bevor Sie sich exmatrikulieren. 

Ich beende mein Studium im Laufe des Semesters. Kann ich mir den Beitrag für das Deutschlandsemesterticket anteilig zurückerstatten lassen?

Nein. Eine anteilige Rückerstattung des Beitrags für das Deutschlandsemesterticket ist gemäß §5 Absatz 1 der Beitragsordnung des Studentenwerks Magdeburg ausgeschlossen.

Ich habe mich bereits zum Wintersemester/Sommersemester rückgemeldet, werde aber bis zum Ende des Sommersemesters/Wintersemesters mein Studium abschließen. Welche Rückerstattungsmöglichkeiten für den Semesterbeitrag habe ich?

Um eine Rückerstattung des Deutschlandsemestertickets zu erhalten, ist der Antrag auf Exmatrikulation bis zum 15.09. (für das Wintersemester) / 15.03. (für das Sommersemester) vollständig ausgefüllt (einschließlich des Entlastungsvermerks) am WelcomeDesk des Campus Welcome Centers (Gebäude 01 Hauptcampus) oder per E-Mail () einzureichen. Nach diesem Stichtag kann nur noch eine Rückerstattung gewährleistet werden, wenn Sie Ihre Exmatrikulation bis zum 24.09. (für das Wintersemester) / 24.03. (für das Sommersemester) direkt während der Sprechzeit des Studierendensekretariats im Campus Welcome Center persönlich vornehmen. Bitte beachten Sie die jeweiligen Sprechzeiten und buchen Sie rechtzeitig einen Termin.

Für Antragstellungen, die nach dem 15.09. (für das Wintersemester) / 15.03. (für das Sommersemester) unvollständig oder außerhalb der Sprechzeiten eingereicht werden, kann die Rückerstattung des Deutschlandsemestertickets nicht garantiert werden.

Die Rückerstattung des Deutschlandsemestertickets erfolgt auf das Konto, von dem der Semesterbeitrag zum Zeitpunkt der Rückmeldung entrichtet wurde.

Die Rückerstattung des Studentenwerksbeitrags sowie des Beitrags für die Studierendenschaft ist weiterhin bis zum 31.10./30.04. beim Studentenwerk Magdeburg zu beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Ich bin exmatrikuliert, hatte mich aber für das Wintersemester/Sommersemester rückgemeldet und vergessen, das Deutschlandsemesterticket zu aktivieren. Kann die Aktivierung des Deutschlandsemestertickets auch noch nachträglich erfolgen?

Nein. Eine nachträgliche Aktivierung ist nicht möglich. Bitte aktivieren Sie Ihr Deutschlandsemesterticket, bevor Sie Ihren Antrag auf Exmatrikulation einreichen.

Ich verbringe das Semester im Ausland und werde somit das Deutschlandsemesterticket nicht nutzen können. Kann ich mir den Anteil des Semesterbeitrags für das Deutschlandsemesterticket zurückerstatten lassen?

Studierende, die ein Semester im Ausland verbringen, haben die Möglichkeit, sich den Beitrag für das Deutschlandsemesterticket vom Studentenwerk Magdeburg erstatten zu lassen. Dafür sind beim Studentenwerk Magdeburg (bis zum 15.09. für ein Wintersemester bzw. bis zum 15.03. für ein Sommersemester folgende Nachweise einzureichen:

  • Antrag auf Rückerstattung
  • Nachweis über den Auslandsaufenthalt (z.Bsp. Praktikumsnachweis, Unterlagen zum Erasmussemester, etc.)
  • Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrags
  • gültige Immatrikulationsbescheinigung

Bitte beachten Sie, dass die Rückerstattung des Beitrags erst im Laufe des Semesters erfolgt, für das der Antrag gestellt wurde. 

Ich benötige das Deutschlandsemesterticket nicht. Kann ich mich auch rückmelden/immatrikulieren, ohne das Deutschlandsemesterticket zu zahlen?

Nein. Die Rückmeldung/Immatrikulation ist nur möglich, wenn der gesamte Semesterbeitrag, einschließlich des Beitrags für das Deutschlandsemesterticket, entrichtet wurde.

Kann ich den Semesterbeitrag in Raten zahlen?

Nein. Eine Ratenzahlung für den Semesterbeitrag ist nicht möglich.

Ich kann mir aufgrund der Einführung des Deutschlandsemestertickets die Zahlung des Semesterbeitrags nicht mehr leisten. Wohin kann ich mich bzgl. einer finanziellen Unterstützung wenden?

Der Studierendenrat der OVGU hat in seiner Sitzung vom 16.05.2024 ein spezielles Sozialdarlehen für Studierende in finanziellen Notlagen eingeführt. Für die Beantragung dieses Darlehens sind entsprechende Nachweise einzureichen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Ich bin in einem Kooperationsstudiengang der Hochschule XY und der OVGU. Die Hochschule XY bietet das Deutschlandsemesterticket nicht an. Gibt es eine Möglichkeit, den Betrag noch nachzuzahlen und das vergünstigte Deutschlandsemesterticket zu erhalten?

Nein. Das Deutschlandsemesterticket ist nur von den Studierenden abrufbar, die ihren Semesterbeitrag an der OVGU entrichtet haben.

Ich habe mein Smartphone verloren/Mein Smartphone ist kaputtgegangen, ich hatte das Deutschlandsemesterticket aber darauf bereits aktiviert. Ist es möglich, das Deutschlandsemesterticket auf meinem neuen Smartphone erneut herunterzuladen?

Ja. Ein erneutes Herunterladen ist möglich, solange eine Immatrikulation für das entsprechende Semester vorliegt.

Die App, in der das Deutschlandsemesterticket aktiviert werden soll, wird mir nur auf Deutsch angezeigt. Wie kann ich darin die Sprache ändern?

Die Systemsprache des Smartphones muss auf Englisch oder eine andere Sprache als Deutsch eingestellt sein, um die App-Inhalte in englischer Sprache angezeigt zu bekommen.

Ich besitze bereits ein Deutschlandticket. Kann dieses in das Deutschlandsemesterticket umgewandelt werden?

Eine Umwandlung des Deutschlandtickets in das Deutschlandsemesterticket ist nicht möglich. Bitte kündigen Sie Ihr Deutschlandticket fristgerecht gemäß der geltenden Tarifbestimmungen und aktivieren Ihr Deutschlandsemesterticket in der App "easy.GO".

Ist für die Nutzung des Deutschlandsemestertickets eine Internetverbindung notwendig?

Das Smartphone muss zu Beginn eines jeden Monats einmal mit dem Internet verbunden sein. Danach kann man das Deutschlandsemesterticket im Offline-Modus abrufen. Beim Abruf des Tickets erscheint zunächst ein Hinweis, dass keine Internetverbindung vorhanden ist, das Ticket wird dennoch angezeigt.

Letzte Änderung: 25.09.2024 - Ansprechpartner: Webmaster