Das Rektorat
Die Universität wird durch das Rektorat geleitet. Es ist verantwortlich für die inhaltliche und organisatorische Leitung der Universität. Es entscheidet jeweils nach Erörterung im Senat, mit den Fakultäten und den Fachbereichen unter anderem über den Abschluss von Zielvereinbarungen mit dem Ministerium, die Verteilung der zugewiesenen Mittel und Stellen oder die Gliederung eines Fachbereiches. Es setzt sich aus dem Rektor, drei Prorektoren und dem Kanzler zusammen. Die Amtszeit ist befristet auf vier Jahre.
Der Rektor/die Rektorin vertritt die Hochschule, führt den Vorsitz im Rektorat und legt die Richtlinien des Rektorats fest. Er/sie sorgt für die Umsetzung der Senatsbeschlüsse, übt das Hausrecht aus und ist für die Wahrung der Ordnung an der Universität verantwortlich. Der Rektor/die Rektorin wird vom Senat gewählt und Dienstvorgesetzter des wissenschaftlichen Personals.
Der Kanzler/die Kanzlerin führt die Geschäfte der Verwaltung der Universität. Er/sie ist Beauftragter für den Haushalt und ständiger Vertreter des Rektors/der Rektorin in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten. Der Kanzler/die Kanzlerin ist Dienstvorgesetzter des nichtwissenschaftlichen Personals der Universität und wird nach öffentlicher Ausschreibung auf Vorschlag des Senats durch den Minister/die Ministerin für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt ernannt.
Der Senat der Universität setzt sich aus Mitgliedern aller Statusgruppen der Hochschule zusammen und ist das oberste Gremium der wissenschaftlichen Einrichtung. Als demokratisch gewähltes Organ der Angehörigen der Universität nimmt er legislative, beratende, strategische und auch kontrollierende Aufgaben wahr. Unter anderem verantwortet der Senat den Erlass und die Änderung der Grundordnung. Er entscheidet in grundsätzlichen Fragen der Lehre, Forschung, des Studiums, der Prüfungen sowie der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. In den Verantwortungsbereich des Senats fällt auch die Wahl des Rektorats der Hochschule.
Folgende Kommissionen sind im Senat vertreten:
- die Planungs- und Haushaltskommission,
- die Kommission für Forschung,
- die Gerätekommission,
- die Kommission für Chancengleichheit,
- die Kommission für Studium und Lehre.
Den Vorsitz dieser Kommissionen führt der/die zuständige Prorektor/-in. Die Prorektoren oder Prorektorinnen, die Professoren oder Professorinnen der Universität sein müssen, werden vom Senat mit einfacher Mehrheit gewählt. Der Rektor hat das Vorschlagsrecht gegenüber dem Senat. Die Amtszeit der Prorektoren oder Prorektorinnen beträgt vier Jahre, sie beginnt in der Regel am 1. Oktober. Während der Amtszeit können die Prorektoren oder Prorektorinnen kein anderes Wahlamt in Organen der Fakultäten wahrnehmen.
Das Kuratorium der Universität Magdeburg dient der Beratung und Unterstützung der Universität in allen wichtigen Angelegenheiten. Es fördert die universitäre Profilbildung, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Das Kuratorium besteht aus fünf stimmberechtigen Mitgliedern, die nicht Mitarbeiter der Universität sein dürfen.