Richtlinien an der Uni Magdeburg
Als Richtlinie für die Durchführung von Tierversuchen gilt auch an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg das ethische Prinzip der „3R“: Replace (Vermeiden), Reduce (Verringern) und Refine (Verbessern). Tierversuche werden an der Universität Magdeburg nur dann eingesetzt, wenn es keine adäquate Alternativen gibt und ein wesentlicher wissenschaftlicher Erkenntniszugewinn erwartet wird oder, um in der Lehre Fähigkeiten und Kenntnisse zu schulen, deren Vermittlung zwingend notwendig ist. Dabei ist es wichtig, den optimalen Forschungsansatz für die jeweilige Forschungsfrage zu wählen und, wenn dies Tierversuche einschließt, das Modell mit der geringsten Belastung für die wenigsten Tiere zu identifizieren.
In der studentischen Lehre der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg sind Tierversuche in den zurückliegenden 20 Jahren drastisch gesenkt worden und haben noch einen Umfang von weniger als 10 Prozent der Versuche, die in den 1990er Jahren in denselben Lehrveranstaltungen durchgeführt wurden. Das Lehren vom Zusammenspiel aller Organe im intakten Organismus ist unter völligem Verzicht auf Tierversuche nicht in allen Bereichen sinnvoll möglich. In Teilen der medizinischen Ausbildung setzt die Universität Magdeburg bereits Computersimulationen ein und erfüllt damit das „Replace“-Prinzip.
Nichtmenschliche Primaten werden dort eingesetzt, wo es gilt, in hoher zeitlicher und räumlicher Auflösung zu untersuchen, wie die Aktivität von Gehirnzellen kognitive Prozesse steuern. Dass dies derzeit nicht mit anderen Methoden und Tiermodellen möglich ist, haben sowohl nationale als auch internationale Gremien wiederholt bestätigt.
Alle tierexperimentell arbeitenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg sind sich der großen Verantwortung bewusst, die sie für das Wohlergehen der Versuchstiere tragen. Es besteht Einigkeit darüber, sie auf ein notwendiges Minimum zu beschränken.
Jedes wissenschaftliche Tierversuchsvorhaben muss einzeln beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt unter Angabe des vollständigen wissenschaftlichen Hintergrunds, der genau begründeten minimalen Anzahl der Tiere, die für ein aussagekräftiges Ergebnis benötigt werden, sowie unter Angabe aller geeigneter Maßnahmen, die zur bestmöglichen Einhaltung des Tierwohls ergriffen werden, beantragt werden. Die Tierschutzkommission des Landes erteilt im Falle eines ausreichend begründeten Antrags eine zeitlich begrenzte Genehmigung solcher Tierversuche.
Die Umsetzung und Überwachung aller rechtlichen und ethischen Standards erfolgt durch die unabhängigen Tierschutzbeauftragten der Universität und die §15-Tierschutz-Ethikkommission des Landes Sachsen-Anhalt, unter Einbeziehung von Vertretern von Tierschutzorganisationen. Unangekündigte Kontrollen erfolgen regelmäßig durch die Tierschutzbeauftragten und das Veterinäramt des Landes Sachsen-Anhalt.
Die Magdeburger Universität hat die Basler Deklaration unterzeichnet und fühlt sich den darin formulierten Leitlinien verpflichtet.