News 2020
Weitere Verlängerung des Höchstbefristungsrahmens gemäß Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) aufgrund der Corona-Pandemie um weitere 6 Monate
05.10.2020 -
Das WissZeitVG ist durch das Gesetz vom 25.5.2020 geändert worden. Die Änderung betrifft § 7 des Gesetzes, mit dem eine Übergangsregelung für die Folgen der Corona-Pandemie getroffen wurde. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat durch die Rechtsverordnung zum WissZeitVG (WissZeitVG-Befristungsdauer-Verlängerungs-Verordnung WissBdVV) die Höchstbefristungsgrenzen für Personal, das sich in einer Qualifizierungsphase befindet, um weitere 6 Monate verlängert.