Betriebliches Eingliederungsmanagement
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) dient dazu, Beschäftigten nach längerer Krankheit mit Unterstützung des Arbeitgebers die Möglichkeit der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess zu geben, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, den Arbeitsplatz zu erhalten und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.
Zum BEM gehören alle Maßnahmen, die geeignet sind, die Beschäftigungsfähigkeit der Beschäftigten mit gesundheitlichen Problemen oder Behinderungen nachhaltig zu sichern, unabhängig davon, ob die gesundheitliche Gefährdung arbeitsbedingt ist oder nicht.
Das BEM ist ein Angebot an alle Beschäftigten, Beamten und Auszubildenden der OVGU, die in den letzten 12 Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind. Auch Beschäftigte, die weniger als sechs Wochen innerhalb von 12 Monaten arbeitsunfähig erkrankt sind, haben die Möglichkeit, sich über Wiedereingliederungsmaßnahmen zu informieren, indem sie sich an eine der BEM-Beauftragten Frau Hanka oder Frau Springer wenden.
Weitere Informationen finden Sie in der Dienstvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement.