Nebengeldannahmestellen
Für die Einzahlung von geringfügigen Barbeträgen, die nach der Verkehrssitte sofort in bar zu leisten sind oder wenn eine unbare Zahlung über das Bankkonto oder eine Barzahlung an die Zahlstelle/Bereich Barzahlungsverkehr nicht möglich oder nicht zweckmäßig sind, kann das Dezernat Finanzangelegenheiten, Abt. Beschaffung und Zahlstelle, Nebengeldeinnahmestellen einrichten.
Eine Nebengeldannahmestelle ist nur zur Annahme von Bareinzahlungen bestimmt. Auszahlungen dürfen nicht geleistet werden. Die Einrichtung einer Nebengeldannahmestelle ist durch den/die Leiter/in der Struktureinheit bzw. den/die Projektleiter/in beim Dezernat Finanzangelegenheiten, Abt. Beschaffung und Zahlstelle, zu beantragen.
Liegen die Voraussetzungen zur Einrichtung einer Nebengeldannahmestelle vor, erteilt das Dezernat Finanzangelegenheiten, Abt. Beschaffung und Zahlstelle, eine schriftliche Genehmigung. Bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen erhält der Antragsteller einen abschlägigen Bescheid unter Darlegung der Gründe.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem B-Rundschreiben „Einrichtung von Nebengeldannahmestellen an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg“.