Parkraumbewirtschaftung
Die Otto-von-Guericke Universität stellt ihren Mitgliedern und Studierenden Stellplätze zur Verfügung. Die Vergabekriterien entnehmen Sie bitte der Verkehrs- und Parkordnung.
Parkberechtigung
Wenn Sie überwiegend mit dem Auto zur Arbeit kommen, benötigen Sie eine Parkmarke, um Ihr Fahrzeug auf dem Universitätsgelände abzustellen. Eine Parkmarke können Sie beim Informations- und Sicherungsdienst, Gebäude 09, arbeitstäglich in der Zeit von 8 bis 12 Uhr beantragen.
Folgende Unterlagen werden für die Beantragung einer Parkmarke benötigt:
- Dienstausweis bzw. Studierendenausweis
- ggf. Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
Für die Parkmarke wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 EUR erhoben.