Mutterschutz und Elternzeit

Bekanntgabe der Schwangerschaft

Wenn Sie das Dezernat Personalwesen über Ihre Schwangerschaft in Kenntnis setzen wollen, können Sie uns dies formlos und schriftlich mitteilen. Seitens des Fachbereichs erfolgt eine Gefährdungsbeurteilung Ihres Arbeitsplatzes sowie die Mitteilung über die Beschäftigung einer werdenden Mutter.

Nachfolgende Formulare sind hierfür zu verwenden:

Mitteilung über die Beschäftigung einer werdenden Mutter

Gefährdungsbeurteilung

Weitere Informationen finden Sie in der Hochschulöffentlichen Bekanntmachung zur Durchführung des Mutterschutzgesetzes an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg.

 

Elternzeit

Die Antragstellung zur Elternzeit hat mindestens sieben Wochen vor Inanspruchnahme zu erfolgen. Bitte verwenden Sie das Formular Anmeldung der Elternzeit.

Weitere nützliche Tipps rund um das Thema Elterngeld finden Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

 

Teilzeit während der Elternzeit

Während der Inanspruchnahme der Elternzeit kann auch in Teilzeit gearbeitet werden. Dabei dürfen 30 Stunden pro Woche nicht überschritten werden. Wenn Sie diese Möglichkeit für sich prüfen wollen, so ist eine Abstimmung mit dem unmittelbaren Bereich Voraussetzung. Gern beraten die Mitarbeiterinnen des Dezernates Personalwesen Sie.

Letzte Änderung: 07.08.2023 - Ansprechpartner: Andreas Grahn