Verfahrensweise zur Beantragung einer Betriebsfahrerlaubnis

Für Mitglieder der OVGU kann nach entsprechendem Antrag sowie der Belehrung und Unterweisung für das Führen von Dienstkraftfahrzeugen durch die Leitung des Fuhrparks eine Betriebsfahrerlaubnis erteilt werden.

Die Bearbeitung der Anträge auf Erteilung einer Betriebsfahrerlaubnis erfolgt durch das Sachgebiet Fuhrpark. Der Antrag kann formlos durch den Dienstvorgesetzten oder durch den Beschäftigten selbst mit entsprechendem Einverständnis des Dienstvorgesetzten (im cc) per E-Mail an übersandt werden. Neben einer kurzen Begründung der Erforderlichkeit ist eine Kopie bzw. ein Scan der Vorder- und Rückseite des Führerscheins und des Personalausweises vorzulegen.

Durch die Leitung des Fuhrparks erfolgt die Terminvergabe für die Belehrung und Unterweisung für das Führen von Dienstkraftfahrzeugen. Die Belehrung nimmt ca. 20 Minuten in Anspruch. Zu diesem Termin ist der amtliche Führerschein, der Personalausweis oder Reisepass zur Identitätskontrolle vorzulegen. Anschließend ist die Nutzung eines Dienstkraftfahrzeuges als Selbstfahrer möglich.

Die Betriebsfahrerlaubnis ersetzt in keinem Fall die amtliche Fahrerlaubnis oder den Führerschein. Über beide muss der Nutzer eines Dienstkraftfahrzeuges bei jeder Fahrt verfügen.

  

Bitte beachten Sie zur Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen stets die gesetzlichen Vorgaben.

 

Letzte Änderung: 17.01.2024 - Ansprechpartner: Maren Weißmann