Nutzung eines Dienstkraftfahrzeuges

Für die Durchführung von Einsatzfahrten, Arbeitseinsätzen sowie Dienstreisen besteht die Möglichkeit, die Dienstkraftfahrzeuge des Fuhrparks zu nutzen. Bitte informieren Sie sich über die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen und verwenden Sie dazu das Formular Fahrantrag für Dienstkraftfahrzeuge. Den Fahrantrag übersenden Sie bitte ausschließlich per Hauspost an das Sachgebiet Fuhrpark (K52.3).

 

Bitte beachten Sie:

Dienstkraftfahrzeuge dürfen grundsätzlich nur für dienstliche Zwecke gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) benutzt werden, wenn dies unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlicher und zweckmäßiger ist als die Nutzung anderer Beförderungsmittel.

 

Letzte Änderung: 06.05.2024 - Ansprechpartner: Maren Weißmann