Vorläufiger Jahresabschluss 2019
13.11.2019 -
Aus gegebenem Anlass weist die Reisekostenstelle darauf hin, dass in Bezug auf den vorläufigen Jahresabschluss der 02.12.2019 Abgabeschluss für alle Reisekostenabrechnungen, -abschläge, -und Vorschüsse ist. Das bedeutet, dass spätestens am 2.Dezember 2019 alle Dienstreiseabrechnungen in der Reisekostenstelle vorliegen müssen. Alle danach eingehenden Dienstreiseabrechnungen können dann für 2019 keine Berücksichtigung mehr finden.