Wie und wo ist der Anspruch auf Reisekostenerstattung geltend zu machen?

Auf Antrag ꟷ elektronisch (WinTrip®/OVGU-Beschäftigte) oder schriftlich (Bsp. Gäste)) ꟷ bei den Personen im jeweiligen Fachbereich, die mit der Bearbeitung von Reisekostenrechnungen betraut sind (i. d. R. Sekretariat/Ökonomie). 

Letzte Änderung: 07.06.2024 - Ansprechpartner: Webmaster