5_Was ist zu beachten, wenn ich eine Dienstreise mir Berufskraftfahrer durchführe?

Es bedarf keines separaten Dienstreiseauftrages für Kraftfahrer. Berufskraftfahrer machen keine Dienstreise, sondern üben eine Fahrtätigkeit aus.

Die „zu befördernde dienstreisende Person“ vermerkt im eigenen Dienstreiseantrag, dass ein Dienstwagen mit Fahrer genutzt wird. Durch den konkreten Fahrauftrag und das Fahrtenbuch ist hinreichend belegt, dass der Berufskraftfahrer dienstlich beansprucht ist.

Sind Kraftfahrer von Dienstwagen an der Dienstreise anderer Beschäftigter beteiligt, haben sie Anspruch auf die Erstattung der damit verbundenen notwendigen Aufwendungen für Übernachtung und sonstige Kosten (Nebenkosten).

Auf Basis der Dienstanweisung des Bundes erhalten Kraftfahrer Tagegeld, wenn sie außerhalb des Ortes, in dem sich die Dienstbehörde (Magdeburg) befindet, unterwegs sind.

Letzte Änderung: 04.06.2024 - Ansprechpartner: Webmaster