FAQ zu Besetzung von Stellen mit bestehendem Personal
-
Ein Mitarbeiter ist zur Vertretung eines beurlaubten/erkrankten Beschäftigten eingestellt. Dieser scheidet aus. Erfolgt die unbefristete Übernahme in das unbefristete Arbeitsverhältnis automatisch?
-
Muss eine Ausschreibung erfolgen, wenn eine Teilzeitbeschäftigte eine Stelle in Vollzeit erhalten soll?
-
Muss eine Ausschreibung erfolgen, wenn ein befristeter Projektmitarbeiter Aufgaben in einem neuen Projekt (ebenfalls befristet) übernehmen soll?
Nein. Nach Ausscheiden des bisherigen Mitarbeiters ist zu prüfen, ob der Stellenzuschnitt noch passend ist (Aufgaben, Umfang, Vergütung, Zuordnung). Erst danach wird die Entscheidung über die Wiederbesetzung getroffen. Wurde die Vertretungsbesetzung nicht bereits mit dem Hinweis auf eine mögliche Entfristung ausgeschrieben, muss eine neue (ggf. interne) Ausschreibung für die unbefristete Stelle erfolgen.
Wenn ihre bisherige Stelle aufgestockt wird (z.B. von 0,75 auf Vollzeit), ist eine Ausschreibung nicht erforderlich. Soll jedoch eine zweite Vollzeit(Teil-)Stelle oder eine ganz andere Stelle mit höherer Arbeitszeit übertragen werden, ist eine (ggf. interne) Ausschreibung erforderlich.
Wenn es sich um die Fortführung des bisherigen Projektes handelt oder er maßgeblich an der Beantragung und Einwerbung beteiligt war, dann ist eine Ausschreibung in der Regel entbehrlich.