Wie und wo ist der Anspruch auf Reisekostenerstattung geltend zu machen?
Auf Antrag ꟷ elektronisch (WinTrip®/OVGU-Beschäftigte) oder schriftlich (Bsp. Gäste)) ꟷ bei den Personen im jeweiligen Fachbereich, die mit der Bearbeitung von Reisekostenrechnungen betraut sind (i. d. R. Sekretariat/Ökonomie).