2_Checkliste für die Genehmigung einer Dienstreise
- dienstliche Notwendigkeit liegt vor,
- Zahl dienstreisender Personen ist auf notwendiges Maß beschränkt,
- persönliche Angaben sind vollständig,
- Reiseziel und Reisezweck sind angegeben,
- Beginn und Ende der Reise sind angeben (Bei der Verbindung der Dienstreise mit einer privaten Reise der tatsächliche dienstliche und private Verlauf!),
- Finanzierung ist sichergestellt,
- Finanzierung der Reise gemäß Bundesreisekostengesetz (bei Drittmittelprojekten siehe ggf. Verwendungsrichtlinien des Drittmittelgebers),
- Entscheidung über antragsgemäße oder eingeschränkte Genehmigung,
- Beförderungsmittel ist angegeben und ggf. begründet (Wirtschaftlichkeit beachten).
- Bei geplanter Dienstreise über mehrere Monate → im Zweifelsfall K22 kontaktieren, um i. R. der Einzelfallprüfung zu klären, ob es sich bei der Reise ggf. um eine Entsendung handelt.
Bei Genehmigung des Beförderungsmittels bitte beachten:
- Nutzung Deutsche Bahn (Fahrpreisermäßigungen (Bsp. BahnCard), innerhalb Deutschlands 2. Klasse),
- Nutzung Flugzeug (Begründung: dienstlich, terminbedingt, wirtschaftlich, zeitlich, Fürsorgegründe (Bsp. erhebliche Verkürzung Reisedauer zur Betreuung Angehöriger),
- Nutzung Mietwagen (Begründung; keine Zusatzversicherungen abschließen),
- Nutzung Taxi (Begründung (Bsp. Fahrt zur Nachtzeit)),
- Nutzung Privat-Pkw:
- Vorrang: Kleine Wegstreckenentschädigung (0,20 Euro/km), maximal 130 Euro je Dienstreise (Hin- und Rückfahrt) -> Achtung: Keine Sachschadenhaftung und keine Entschädigung Unterhaltungs- und Instandsetzungskosten.
- Ausnahme: Große Wegstreckenentschädigung (0,35 Euro/km) nur bei erheblichem dienstlichen Interesse (Bsp. schweres (mind. 25 kg) und/oder sperriges Dienstgepäck). Sachschadenhaftung besteht.