Zuwendungen Dritter
- Für die Genehmigung von Dienstreisen müssen genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
- Durch die Angabe der entsprechenden Buchungsstelle auf dem Antragsformular wird dies gleichzeitig erklärt.
- Zuwendungen von Dritten sind zu berücksichtigen. Sofern eine Kostenübernahme durch Dritte erfolgen soll, sollte die Rechnungslegung auch direkt an den Dritten erfolgen.
- Dienstreisen, die aus Projektgeldern von Drittmittelgebern finanziert werden, unterliegen ebenso wie die aus Haushaltsmitteln finanzierten Dienstreisen, dem Bundesreisekostengesetz, dem Landesrecht Sachsen-Anhalt, der Auslandsreisekostenverordnung und den Vorschriften der OVGU Magdeburg. Sofern der Drittmittelgeber im Zuwendungsbescheid spezielle Vorschriften zur Abrechnung von Dienstreisen vorgibt, sind diese ebenso zu beachten.