Nutzung von Ressourcen des Dienstherren

Schriftliche Genehmigung

Die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal und Material des Landes Sachsen-Anhalt für Nebentätigkeiten bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung. Dies gilt nicht für Bibliotheken.

Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn ein öffentliches oder wissenschaftliches Interesse an der Ausübung besteht. Führt die Inanspruchnahme zu einer Beeinträchtigung dienstlicher Interessen, so ist die Genehmigung ganz oder teilweise zu widerrufen. Die Genehmigung ist ferner zu widerrufen, wenn das Nutzungsentgelt für die Inanspruchnahme nicht entrichtet wird.

Den Professor*innen und Juniorprofesso*rinnen ist die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal und Material des Dienstherrn in den Bereichen der Hochschule, in denen sie tätig sind, für Nebentätigkeiten in ihrem Fach allgemein genehmigt, wenn

1.  die Nebentätigkeit die Erfüllung der Dienstaufgaben fördert,

2.  nicht zu befürchten ist, dass dienstliche Interessen beeinträchtigt werden,

3.  die Inanspruchnahme für die jeweilige Nebentätigkeit nicht länger als voraussichtlich drei Monate dauert,

4.  ein Umgang mit gefährlichen, insbesondere radioaktiven Stoffen  nicht vorgesehen ist und

5.  die wissenschaftlichen Ergebnisse der Nebentätigkeit öffentlich zugänglich sein sollen.

Anzeige der Nutzung von Ressourcen 

Die Inanspruchnahme ist unter Angabe von Art, Umfang und voraussichtlicher Dauer der Hochschule rechtzeitig vor Beginn schriftlich anzuzeigen.

Nutzung personeller Ressourcen

Personal darf nur innerhalb seiner Arbeitszeit und nur im Rahmen seiner Dienstaufgaben in Anspruch genommen werden. Aus Anlass der Mitwirkung an der Nebentätigkeit darf Mehrarbeit, Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft nicht angeordnet, genehmigt und vergütet werden. Vereinbarungen über eine private Mitarbeit außerhalb der Arbeitszeit bleiben hiervon unberührt. In diesem Falle ist ebenfalls eine Anzeige der Nebentätigkeit durch den/die Beschäftigte*n vorzunehmen.

Die HNVO hat Grundsätze zum Nutzungsentgelt und zu seiner Höhe festgelegt.

Letzte Änderung: 26.06.2023 - Ansprechpartner: Webmaster