Aushangpflichtige Gesetze
Das Arbeitsschutzrecht beinhaltet eine Vielzahl von besonderen Schutzvorschriften. Einige dieser Bestimmungen sind vom Arbeitgeber im Betrieb auszuhängen. Diese sind jederzeit im Dezernat Personalwesen einzusehen bzw. unter den angegebenen Links einsehbar.
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
- Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)