Hinweise für Studierende zur Krankenversicherung
- Krankenkassenwechsel
Bei einem Wechsel Ihrer gesetzlichen Krankenkasse geben Sie bitte bei der neuen Krankenkasse unsere Absendernummer H0001216 für den automatischen Datenaustausch an. Sie schickt uns dann eine Meldung über Ihren (neuen) Versicherungsstatus und die neuen Versicherungsdaten werden bei uns im System hinterlegt.
Wechseln Sie von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer privaten Krankenversicherung, kontaktieren Sie nach Abschluss der neuen Versicherung eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl und beantragen Sie die Befreiung von der Versicherungspflicht. Die gesetzliche Krankenkasse wird uns dann das Vorliegen einer privaten Versicherung melden. Bitte geben Sie dazu unsere Absendernummer H0001216 für den automatischen Datenaustausch bei der gesetzlichen Krankenkasse an.
- Zahlungsverzug der Krankenkassenbeiträge
Wenn Sie mit Ihren Versicherungsbeiträgen in Verzug geraten, werden Sie darüber von Ihrer Krankenkasse informiert. Auch die OVGU erhält darüber automatisch eine Meldung. Es erfolgt eine Rückmeldesperre „Zahlungsverzug Krankenversicherung“ zum folgenden Semester. Sie werden über diese Rückmeldesperre über das Studierendenportal myovgu.de informiert.
Sobald Sie Ihren Verpflichtungen zur Zahlung der Beiträge nachgekommen sind, erhalten wir wieder eine Meldung Ihrer Krankenkasse und die Rückmeldesperre wird automatisch aufgehoben.
Sollten Sie die Zahlung der Krankenkassenbeiträge nicht nachholen, sind wir verpflichtet, Sie zum Ende des jeweiligen Semesters zu exmatrikulieren.
- Bewerbung für einen neuen oder weiteren Studiengang
Wenn Sie aktuell Studierende*r der OVGU sind und sich für einen neuen oder weiteren Studiengang bewerben, muss zur Immatrikulation (Umschreibung) keine neue Versicherungsmeldung Ihrer Krankenkasse eingereicht werden. Der uns bisher vorliegende Versicherungsnachweis gilt weiterhin, wenn zwischendurch keine Exmatrikulation erfolgte.